Seit Anfang Jahr steht an der Baumgartenstrasse 13 in Pfaffhausen ZH ein klassisches Blockhaus. Für die Gemeindeverwaltung Pfaffhausen/Fällanden aber ist es eher ein Bock-Haus. Denn Besitzerin Barbara Wirth (57) weigert sich, die Anordnungen der Baukommission zu befolgen. Die Kita im Holzfäller-Stil erhielt die Baugenehmigung nur mit der Auflage, die Wände mit vertikalen Latten zu verschalen. Es gilt quasi ein Verhüllungsgebot für nackte Baumstämme.
Kampf vor Gericht
«Das ist doch viel schöner so», begründet die Besitzerin von «Pippi's Blockhus» ihren Widerstand gegen das Gemeindediktat. Und: «Ich kämpfe bis zum Schluss gegen die Verschalung der schönen Holzmauern.» Der Streit kommt jetzt vor das Baurekursgericht des Kantons Zürich.
Als Laie ist es schwer zu verstehen, warum in der Baumgartenstrasse dieses Blockhaus nicht stehen darf. In unmittelbarer Nachbarschaft in der Sackgasse steht ein 60er-Jahre-Block mit Waschbeton-Balkonen, ein Mehrfamilienhaus ebenfalls mit Beton-Balkonen und verwaschenen Sonnenstoren sowie ein paar Einfamilien- und Doppelhäuser in sehr unterschiedlichen Baustilen. Weisser Putz, roter Sichtbackstein, 60er-Jahre-Beton-Chic. Eine optische Einheit fehlt.
Auflage war eigentlich eindeutig
Die Frage stellt sich trotzdem: Warum baute Barbara Wirth ein Haus, obwohl sie mit der Auflage nicht einverstanden ist? Ganz einfach: Sie wollte nicht warten. Sie sagt zu Blick: «Hätte ich damals Einsprache gemacht, hätte ich einen Baustopp von mindestens einem Jahr kassiert. Wir wollten vorwärtsmachen. Wir stellten uns vor, dass ein Wiedererwägungsgesuch gutgeheissen würde, wenn das Haus fertig ist.» Doch die Gemeinde geht auf das Gesuch gar nicht erst ein.
Dass die Kindertagesstätte aus Baumstämmen gebaut wurde, hat seinen guten Grund, sagt Wirth: «Wir sind eine Wald-Krippe. Ein Blockhaus passt sehr gut in unser pädagogisches Konzept.» Ebenfalls zum Konzept gehörte, dass viele Bauarbeiten von den Eltern der künftigen Schützlinge ausgeführt wurden. Die Kita geniesst breite Unterstützung in der Gegend.
Kein Bezug zum Bestand
Die zuständige Gemeinde Fällanden nimmt auf Anfrage von Blick Stellung. Barbara Gerber, Fachverantwortliche Hochbau, steht hinter dem Entscheid der Baukommission. Sie schreibt Blick: «Der Neubau steht relativ nahe beim bestehenden Wohnhaus und die Gebäude werden darum als Ensemble wahrgenommen. Aufgrund der Rundholzkonstruktion nimmt der Neubau aber überhaupt keinen Bezug zum Bestand. Darum wurde die Bewilligung nicht erteilt.»
Der Vorschlag, die Wände vertikal zu verschalen, sei von der Bauherrschaft gekommen. Die Gemeinde stimmte zu, damit sei die Verfügung rechtskräftig. «Die Baukommission kennt die Situation vor Ort sehr genau», schreibt Gerber. «Wir haben uns mehrfach und ausgiebig mit der Gestaltung des Neubaus auseinandergesetzt. Gründe, warum das Blockhaus nun trotzdem bewilligt werden soll, gibt es nicht.»
Kritik an Vorgehen
Die Gemeinde kritisiert offen das Vorgehen der Bauherrin: «Es ist zu hinterfragen, warum das Blockhaus so gebaut wird, wie es eben nicht bewilligt wurde. Etwa nach dem Motto ‹Einreichen, was bewilligungsfähig ist, und bauen, was man will›, und nachher der Gemeinde den Schwarzen Peter zuschieben.»
Wie das Blockhaus künftig aussieht, hängt jetzt vom Urteil der Richter ab. Was macht die Kita, wenn sie verliert? «Wir haben keine Wahl. Dann verschalen wir halt die Wände», sagt Barbara Wirth.