Trotzdem ist er noch frei
Afghane (32) wegen Kindesmissbrauch in Brugg verurteilt

Eigentlich müsste ein Afghane in den Knast. Das Gericht in Brugg AG hat den Mann wegen Kindesmissbrauch verurteilt. Doch vor dem Prozess konnte der Mann untertauchen.
Publiziert: 05.11.2021 um 09:56 Uhr
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Aktualisiert: 05.11.2021 um 10:56 Uhr
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Das Bezirksgericht Brugg hat einen Afghanen wegen Kindesmissbrauch verurteilt. Der Mann soll sieben Jahre in den Knast. Doch von ihm fehlt jede Spur.
Foto: Kanton Aargau

Er wurde international zur Fahndung ausgeschrieben. Ohne Erfolg. Noch immer fehlt von ihm jede Spur. Dabei sollte der Afghane (32) jetzt in den Knast wandern. Wegen Kindesmissbrauch. Diese Woche wurde ihm vor dem Bezirksgericht Brugg AG der Prozess gemacht – in Abwesenheit. Selbst sein Verteidiger erklärte, dass er seit einem Jahr keinen Kontakt mehr mit seinem Mandanten hatte.

Und so sprach das Gericht den 32-Jährigen in Abwesenheit der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen sexuellen Nötigung und der mehrfachen Pornografie schuldig. Das Urteil: sieben Jahre Gefängnis. Dazu ein Landesverweis von zehn Jahren, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Er missbrauchte seinen Stiefsohn

Der Mann soll ein Mädchen, das zum Tatzeitpunkt zwischen 12 und 13 Jahren alt war, an Bauch und Brüsten angefasst haben, ihr in die Hose gegriffen und einen Finger in die Vagina gesteckt haben. Er soll sie aufgefordert haben, seinen Penis anzufassen, soll ihren Kopf nach unten gedrückt haben, sodass sie seinen Penis in den Mund nehmen musste.

Beim zweiten Opfer handelt es sich um den Sohn der damaligen Partnerin des Beschuldigten. Ihn soll er laut Anklage zwischen 2017 und 2019 mehrmals anal vergewaltigt haben. In der Dusche oder im Kinderbett. Der Bub war damals zwischen 11 und 13 Jahren alt.

Das Gericht sprach beiden Opfern eine Genugtuung zu. Für das Mädchen 21'000 Franken, für den Buben 26'000 Franken.

Darum wurde keine Untersuchungshaft beantragt

Ob ihr Peiniger seine Strafe je absitzen wird, ist unklar. Trotz der schweren Vorwürfe wurde der Mann nicht festgenommen. Untersuchungshaft wurde damals nicht beantragt. Die Staatsanwaltschaft erklärte den Umstand damals so, dass keine Wiederholungsgefahr bestanden hätte. Auch eine Fluchtgefahr habe man zum damaligen Zeitpunkt, als sich die Frage der Verhaftung stellte, ausschliessen können.

Dass der Beschuldigte nach Afghanistan, von wo er bereits in die Schweiz geflohen war, flüchten würde, habe man ebenfalls ausschliessen können. Ausserdem habe sich der Beschuldigte im Untersuchungsverfahren kooperativ gezeigt.

Hinter der Entscheidung von damals, keine U-Haft zu beantragen, steht der zuständige Staatsanwalt weiter. «Mit der Ausgangslage und dem Wissensstand von damals kann ich den Entscheid nach wie vor vertreten», sagt er zur «Aargauer Zeitung». Allerdings würde er wohl bei einem ähnlich gelagerten Fall lieber einmal mehr einen Antrag für Untersuchungshaft stellen. (jmh)


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