Trotz Ausweisentzug
Raser von Rothrist wieder am Steuer

Stefano D.* (19) raste mit 107 km/h durch das Dorf Rothrist AG und wurde prompt geblitzt. Jetzt sitzt er, fünf Tage nach dem Billett-Entzug, bereits wieder am Steuer. «Ich muss es halt tun, wegen meinem Job», sagt der Mechaniker.
Publiziert: 18.12.2015 um 13:49 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 15:40 Uhr
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Im fahrenden Auto sitzend nur eine Hand am Steuer: Stefano D. vorgestern – fünf Tage nach dem Billett-Entzug.
Von Ralph Donghi

Ganz schön dreist! Ste­fano D.* (19), der vor einer Woche mitten in einem Wohnquartier in Rothrist AG mit 107 km/h geblitzt wurde, sitzt schon wieder am Steuer. Er fährt munter Auto, obwohl ihm die Polizei nach seiner Tempo-Bolzerei den Führerausweis auf der Stelle abgenommen hat.

«Ich weiss, ich dürfte hier ­eigentlich gar nicht fahren», gab Stefano D. vorgestern gegenüber BLICK zu. Mit «hier» meinte er den Platz vor der ­Autogarage, bei der er als Mechaniker arbeitet – und deshalb ab und zu Kundenautos rumfahren muss.

Doch bei dem Garagenvorplatz handelt es sich um öffentlichen Raum, der jederzeit durch andere Verkehrsteilnehmer von aussen befahren werden kann.

Und auf solchen Plätzen darf niemand herumfahren, dem der Füh­rerausweis entzogen wurde – also auch nicht Ste­fano D. «Ich muss es halt tun, wegen meinem Job», sagt der junge Italiener. Und ergänzt grinsend: «Es sieht mich hier zum Glück ja eh niemand.»

Seine Aussage, dass er sich bei der Raserei von einem ­Autofahrer in einem schwarzen Ford Kombi «bedrängt» fühlte, wird überprüft. Sie scheint eine Ausrede zu sein. Denn der Polizist vor Ort sah keinen zweiten Wagen. Und auf dem Radarbild ist nur der Alfa Romeo 147 GTA von Stefano D. zu sehen, der beschlagnahmt wurde.

Und: Das angebliche Kennzeichen, das Stefano D. am schwarzen Ford gesehen haben will und er BLICK auf Nachfrage mitteilte, ist nur auf ein Motorfahrrad eingelöst.

«Sollten der Staatsanwaltschaft strafrechtlich relevante Vorgehensweisen, die von Amtes wegen zu verfolgen sind, zur Kenntnis gebracht und mit Beweismitteln belegt werden», sagte Sprecherin Sandra Zuber gestern, «wird sie das Strafverfahren ausdehnen und weitere erforder­liche Beweismittel erheben.»

Diese Bilder sollten Beweis genug sein. 

* Name der Redaktion bekannt

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