Ueli Anliker (63) zeigt gerne, was er hat. Mit 19 stand der erste Ferrari in seiner Garage, mit 23 war die erste Million auf dem Konto. Zwischenzeitlich besass er das teuerste Auto der Welt, einen Mercedes SLR McLaren, den er mit fünf Kilo Gold und 600 Rubinen überziehen liess. Wert: Rund 12 Millionen Franken. Als Blick vor einigen Jahren mit dem Autounternehmer sprach, arbeitete er gerade an seiner Biographie: 21,4 Kilo schwer, mit Gold-Auflage und in seiner grössten Ausgabe 300'000 Franken teuer. Damals sagte der Solothurner nicht ganz unbescheiden: «Ich überzeuge mit Leistung». Seine Nachbarn in Trimbach SO sind derweil von etwas anderem überzeugt: Anliker nervt.
15 Anwohner eines der teureren Viertel des Dorfes haben eine Sammeleinsprache gegen einen Glaspavillon unterzeichnet, den der Auto-Tuner ohne Baubewilligung errichtet hat und ihm als Garage für Velos und Motorräder dient, berichtet «20 Minuten». Das Häuschen sieht aus wie ein Thai-Tempel, möglicherweise eine Hommage an seine thailändische Frau Duang, mit der er seit rund zwei Jahrzehnten verheiratet ist und die in den vergangenen zwei Jahren eine Tochter (Dina) und einen Sohn (Dino) zur Welt brachte.
Wertverlust des Quartiers?
Den Anwohnern sind die Hintergründe freilich egal. Es handle sich äusserlich «um einen religiösen Bau des buddhistischen Glaubens, welcher sich weder in die bestehenden Strukturen eingliedert, noch die Qualität der Siedlung fördert», heisst es in der Einsprache, die «20 Minuten» vorliegt. Anliker unternehme alles, um mit seiner Liegenschaft «aus dem bisher homogenen und beschaulichen Wohnquartier herauszustechen».
Als weitere Beispiele führen die genervten Nachbarn einen 1,7 Meter hohen weissen Lattenzaun um sein Grundstück herum, sowie eine gehisste thailändische Flagge, auf. Die Anwohner befürchten, dass Anlikers Extravaganz den Wert der umliegenden Immobilien senke.
Ausgestreckte Mittelfinger auf Nackt-Puppen
Anlikers machte sein Vermögen mit dem Aufmotzen von Ferraris. Nach einer abgebrochenen Automechanikerlehre verkaufte er bis 1993 bis zu 20 Stück davon im Jahr an reiche Kunden. Von dem Geld kaufte und baute er Immobilien in der Schweiz und in Thailand. Auf einer Asienreise Anfang des Jahrtausends lernte er Duang kennen und hielt nur einen Monat später um ihre Hand an. «Um sie heiraten zu können, bin ich zum Buddhismus übergetreten», sagte er einst Blick. «Wir sind bodenständig. Für uns ist Geld Mittel zum Zweck. Es ermöglicht uns, unsere Fantasien auszuleben.»
Derzeit nutzt er sein Geld aber hauptsächlich zur Provokation. Seit Donnerstag stehen auf seinem Grundstück drei nackte Frauen-Puppen – seine Antwort auf die Nachbarn. Eine reckt ihren blau angemalten Mittelfinger in die Höhe. «Ich kann in meinen Garten stellen, was ich will – das ist mein Recht», sagt er der Zeitung. Den Einsprachebrief hat er mitsamt Namen und Adressen der Unterzeichnenden in Grossformat an seinen Zaun geheftet. Doch damit nicht genug: Der Multi-Millionär will zum Gegenschlag ausholen und Strafanzeige gegen die Quartierbewohner einreichen. Wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm.
«Anliker wäre besser in Winznau geblieben»
In seiner Antwort, die ebenfalls aushängt, bezeichnet er sie explizit als «Rassisten», da sie ihm nicht nur den buddhistisch anmutenden Pavillon, sondern auch seine Thai-Fahne verbieten wollten. «Solche Menschen gehören öffentlich an den Pranger gestellt», findet Anliker. Dass sein Vorgehen datenschutzrechtlich problematisch sein könnte, glaubt er nicht; er habe die nötigen Abklärungen getroffen.
Mit seiner Meinung scheint Anliker aber recht alleine dazustehen. So sagt der Trimbacher Bauvorsteher Dieter Altherr (64, SVP), Anliker würde mit all den Verfahren im Zusammenhang mit seinen Bauaktivitäten beinahe eine Vollzeitstelle in Anspruch nehmen. «Dieser Mann hat das Gefühl, nur weil er Anliker heisse, gälten für ihn nicht die gleichen Gesetze wie für alle anderen». Und fügt an: «Anliker wäre besser in Winznau geblieben, wo er hergekommen ist.»
Anlikers Baugesuch für den Pavillon sowie die Einsprachen sind bei der Bauverwaltung hängig. Die Bürgergemeinde hat zudem ein zivilrechtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet. (vof)