Raser Dragutin T. (22) und Umut F. (24) vor Gericht in Aarau verurteilt
«Es ging darum, wer das sportlichere und lautere Auto hat»

Sie blochten mit satten 145 und 156 km/h ausserorts zwischen Suhr AG und Hunzenschwil AG. Und: Sie sollen sich gar ein Rennen geliefert haben. Jetzt standen Dragutin T. (22) und Umut F. (24) in Aarau vor Gericht.
Publiziert: 26.05.2021 um 19:58 Uhr
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Aktualisiert: 29.05.2021 um 08:35 Uhr
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Dragutin T. (22, r.) auf dem Weg ins Bezirksgericht Aarau. Er ging der Kantonspolizei Aargau mit 145 km/h ins Netz – ausserorts.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi

Sie sollen sich im Juli 2019 ausserorts zwischen Suhr AG und Hunzenschwil AG ein waghalsiges Rennen geliefert haben: Dragutin T.* (22) und Umut F.* (24). Dafür mussten sie sich am Mittwoch vor Gericht verantworten.

Wichtigster Beweis der Anklage: Der blaue Audi S3 von Dragutin T. wurde kurz nach 23.30 Uhr mit 145 km/h geblitzt. Unmittelbar danach auch der schwarze BMW M3 Competition von Umut F. – mit 156 km/h. Erlaubt gewesen wären auf dieser Strecke 80 km/h.

Der Schweizer und der Türke, die sich nicht kannten, wurden verhaftet, ihre Autos beschlagnahmt, ihre Führerausweise eingezogen und ein Verfahren wegen des «Raserartikels» gegen sie eröffnet.

«Es war blöd, dass ich Gas gegeben habe»

Vor Gericht gaben beide ihr zu schnelles Fahren zu. Es sei aber «kein Rennen» gewesen. Jedoch kommt aus: Sie sollen sich damals bereits in Unterkulm AG provoziert haben und nahe aufgefahren sein. Und: Sie sollen Richtung Suhr sowie später Richtung Hunzenschwil ein anderes Auto überholt haben.

Dragutin T. sagt aus, dass er in Unterkulm plötzlich «ein sehr sportliches Auto» hinter sich gesehen habe. Er habe sich immer mehr bedrängt gefühlt. Er habe Abstand nehmen wollen – darum habe er ein anderes Auto überholt. Er gibt zu: «Es war blöd, dass ich Gas gegeben habe.»

Umut F. spricht auch von einem sportlichen Auto – er habe es vor sich gesehen. Dieses habe abgebremst und Gas gegeben – immer wieder. «Ich dann auch», gibt er zu. «Es ist möglich, dass ich ihm aufgefahren bin.» Warum? «Es ging darum, wer das sportlichere und lautere Auto hat.»

Zudem bestätigt Umut F., dass der Abstand «zum Teil» nur drei Meter gewesen sei. Auch er sei «dumm» gewesen. Und er habe gedacht: «Wenn er überholt, mache ich es auch.» Jedoch fügt er an: «Wenn es ein Rennen gewesen wäre, hätte ich Dragutin T. längst überholt.» Nachdem sie geblitzt worden seien, hätten sie beide bei der nächsten Tankstelle angehalten. Da habe ihm Dragutin T. gesagt: «Jetzt sind wir am Arsch!»

Beide haben ihr Billet wieder

Die Staatsanwältin spricht von einem «Rennen» und «waghalsigem Überholen». Sie fordert für Dragutin T. 16 Monate Gefängnis bedingt. Und für Umut F. 21 Monate bedingt. Bedingt heisst, sie müssen nicht in den Knast. Das, weil beide keine Vorstrafen haben.

Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwältin. Einzig die Bussen wurden bei Dragutin T. (1270 Franken) und bei Umut F. (1000 Franken) tiefer angesetzt, als gefordert. Zudem gilt für beide bei der Gefängnisstrafe eine Probezeit von zwei Jahren.

Bei Dragutin T. sah das Gericht das Überholen als «nicht waghalsig» an – bei Umut F. aber schon. Bezüglich eines Rennens sei jedoch «völlig klar», dass es eins war.

Schliesslich sehen Verkehrspsychologen bei beiden «eine gute Prognose». Deshalb haben Dragutin T. und Umut F. inzwischen auch ihr Billett wieder.

* Namen geändert

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