Er meinte die Mordaufträge gar nicht ernst!
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Jetzt steht er vor Gericht:Er meinte die Mordaufträge gar nicht ernst!

Irrer Graf bot seinem Garagisten 300'000 Franken für drei Morde – sein Anwalt behauptet
Er meinte die Mordaufträge gar nicht ernst!

Ein Aargauer Verkehrspsychologe (52) mit gekauftem Adelstitel stand am Dienstag vor Obergericht, weil er seine Freundin, seine Ex und sich selber erschiessen lassen wollte. Der Deutsche will einen Freispruch – die Staatsanwaltschaft fordert fast zehn Jahre Knast.
Publiziert: 09.03.2021 um 19:36 Uhr
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Aktualisiert: 03.10.2022 um 11:46 Uhr
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Richard Graf von F. (52) war Akademiker, rennomierter Verkehrspsychologe im Aargau und vermögend. Doch in der Midlife-Crisis begann er, Kokain zu nehmen – und sein gesellschaftlicher Abstieg begann.
Foto: Zvg
Céline Trachsel

Richard Graf von F.* (52) war Akademiker, renommierter Verkehrspsychologe im Aargau und vermögend. Doch Drogen führten zum gesellschaftlichen Abstieg. Mittlerweile sitzt der Deutsche, der seinen Adelstitel einer Adoption zu verdanken hat, wegen versuchter Anstiftung zum Auftragsmord seit zwei Jahren im Knast.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn zu fünfeinhalb Jahren Haft und zehn Jahren Landesverweis. Zu viel für den Grafen, in zweiter Instanz fordert er am Dienstag vor dem Obergericht in den Hauptanklagepunkten einen Freispruch. Auch die Staatsanwaltschaft will ein neues Urteil – und zwar ein härteres. Fast zehn Jahre soll er sitzen und die Schweiz für 15 Jahre verlassen.

Der Absturz des Psychologen, der sich vor dem Richter eloquent auszudrücken weiss, beginnt im Herbst 2018. Der dreifache Familienvater hängt nur noch mit deutlich jüngeren Kollegen aus Ex-Jugoslawien ab. Er nennt sie Bro, spricht von Mafia und Kokshandel. Schliesslich will er seine Freundin, eine Ex und sich selbst von seinem Garagisten «killen» lassen. Er bietet ihm 300'000 Franken.

In zahlreichen Sprach- und SMS-Nachrichten forderte Graf seinen Freund auf, die «Schlampen» umzubringen – und ihn gleich mit. O-Ton: «Am besten, wir erschiessen diese Drecksfrau und die Mutter meiner ersten Tochter auch gleich noch.» Und: «Für mich ist das keine Floskel, sondern absolut ernst.»

Der Anwalt von Graf spricht vor Gericht von «Frustäusserungen». Der Garagist sei bloss die «Klagemauer» gewesen. «Er lallte betrunken in mehrminütigen Sprachnachrichten. Später relativierte er die Aussagen meist», so der Verteidiger. Es seien nie ernsthaft Tatzeit, Tatort oder Tötungsart abgemacht worden.

Das Urteil fällt später. Zuvor wollen die Richter noch den deutschen Strafauszug des Adligen einsehen. Graf beteuert vor Gericht: «Der ist leer. Drogen habe ich erst ab der Midlife-Crisis genommen.»

* Name geändert

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