Im Fall um Roger U. (54) droht Verjährung
Kommt der Brasil-Schubser ungeschoren davon?

Roger U. soll 2004 seine Ex-Freundin in Brasilien brutal verprügelt haben. Gegen ihn wird nun in der Schweiz ermittelt – doch der Justiz läuft wegen der Verjährungs-Frist die Zeit davon.
Publiziert: 20.07.2017 um 09:06 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 20:24 Uhr
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In Brasilien einer der meistgesuchten Männer: Roger U. aus Zofingen AG.
Foto: POLICIA FEDERAL

2004 brach sich Ana Julia de Sousa Rebelo (heute 44) in einem brasilianischen Strandparadies zwei Brustwirbel – seitdem sitzt sie im Rollstuhl. Ihre Version: Ihr Ex-Freund aus Zofingen AG, Roger U.* (54), habe sie verprügelt und aus dem Fenster geworfen (BLICK berichtete), dann sei er in die Schweiz geflüchtet.

U. landete auf der Interpol-Liste der zehn meistgesuchten Personen Brasiliens. BLICK fand Roger U. Ende Juni an seinem Wohnort in Zofingen AG. Er sagt, de Sousas Version sei frei erfunden.

Wegen der BLICK-Berichte nahm die Kantonspolizei Aargau den mutmasslichen Frauen-Prügler Roger U.* am 28. Juni gar vorübergehend fest und eröffnete ein Verfahren gegen ihn.

Noch keine Akten aus Brasilien

Da die Schweiz keine Staatsbürger an andere Länder ausliefert, soll ihm hier der Prozess gemacht werden. Doch dazu braucht die Schweizer Behörden die Akten aus Brasilien. Und das ist nicht so einfach.

Immerhin wurde der Kontakt über den diplomatischen Weg hergestellt, wie Elisabeth Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft zur «Aargauer Zeitung» sagt. Solange die Akten aber nicht in der Schweiz sind, können die Aargauer Ermittler nicht loslegen.

Doch die Zeit eilt. Bis die technischen Fragen zum Prozess geklärt werden, könnte die Tat nämlich verjährt sein. Bei versuchtem Mord beträgt die Verjährungsfrist zwar 30 Jahre – bei schwerer Körperverletzung allerdings nur 15 Jahren.

Verjährung schon im nächsten Frühling?

Hinzu kommt die Frage, wann die Tat passiert ist: In den brasilianischen Medien ist die Rede vom März 2004. «Nach unseren Kenntnissen soll sich die Tat aber im Jahr 2003 ereignet haben», sagt Staatsanwalt Simon Burger zur «Aargauer Zeitung».

Eine Verjährung würde bei Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung oder versuchter Tötung somit bereits im Frühling 2018 eintreten.

Bis dahin müsste Robert U. von einem Schweizer Gericht verurteilt worden sein. Was nicht sehr realistisch ist. So sagt Staatsanwalt Burger: «Beide Seiten müssen zusammenarbeiten, das macht es kompliziert und schwerfällig.» Besonders schwierig wird es zum Beispiel, wenn noch Zeugen aus Brasilien befragt werden müssen.

Zunächst haben es aber die brasilianischen Behörden in der Hand. Sobald sie die Akten in die Schweiz geschickt haben, können die Aargauer Behörden sagen, ob Robert U. der Prozess gemacht wird oder nicht. (pma/sas)

* Name der Redaktion bekannt

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