Girlie-Gang-Anführerin traf auf ihren angeblichen Peiniger
So frech zockte Teenagerin (16) armen Opa (78) ab!

Wie dreist ist denn das? Sara A. (16), die mit ihrer Clique einen Rentner (78) um 350'000 Franken erleichtert haben soll, spricht von sexuellem Missbrauch. Doch vor Gericht kommt ganz anderes ans Tageslicht.
Publiziert: 30.05.2017 um 00:04 Uhr
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Aktualisiert: 19.10.2018 um 20:35 Uhr
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H. G. (78, rechts) soll von Sara A. und ihrer Clique um über 350'000 Franken betrogen worden sein. Doch gestern musste der Rentner selber vor Gericht in Aarau antraben. Sara A. (16) hatte behauptet, sie sei von ihm sexuell missbraucht worden.
Foto: Stefan Bohrer
Ralph Donghi

Gestern, 9.30 Uhr. Völlig vermummt läuft Sara A.* (16) ins Bezirksgericht Aarau. Die Somalierin ist die Anführerin der Girlie-Gang, die dem Rentner H. G.* (78) aus Buchs AG gut 350'000 Franken abgeluchst haben soll (BLICK berichtete).

Aber es ist nicht Sara A., der der Prozess gemacht wird – das Jugendverfahren läuft noch. Es ist H. G., der angeklagt ist! Grund: Sara begann, ein Jahr nachdem sie aufflog, dem Senior vorzuwerfen, es sei zu sexuellen Handlungen gekommen. Und: Er habe Pornos mit ihr geschaut.

Bei den Aussagen der Minderjährigen war die Öffentlichkeit gestern ausgeschlossen. Den Ausführungen des pensionierten Ingenieurs darf man folgen. Der Rentner zittert. Sara hat er seit damals nicht mehr gesehen. Heute sagt er: «Sie tut mir leid.»

Dann erzählt H. G., wie Sara anfangs unter Tränen zu ihm sagte: «Hilf mir, mein Vater schlägt mich grün und blau.» Der Senior ging aber nicht zu ihren Eltern. «Ich wollte mich nicht mit diesen Leuten anlegen.»

Sara bettelte vermehrt um Geld

Sara habe ihn dann von Oktober 2014 bis April 2015 mehrmals um Geld gebeten: zuerst für Bussen, weil sie schwarzfuhr. Dann für Zugtickets, weil sie in einem Heim bei Basel gewohnt habe. Es habe mit 120 Franken begonnen, sei immer mehr geworden. «Ich sagte immer: Wenn ich dir Geld gebe, ist es geliehen!», so H. G.

Doch Sara A. wollte mehr Geld. Damit sie ihre Lehre als Krankenschwester fortsetzen könne. Für Flüge nach Kanada, um in eine Highschool gehen zu können. Oder für eine krebskranke Tante.

Jetzt will die Einzelrichterin wissen, ob Sara zu Besuch kam. «Ab und zu», so H. G. Aber: «Der Zweck war immer, dass sie mich um Geld angebettelt hat.» An sexuelle Handlungen mit ihr kann er sich nicht erinnern. Pornofilme? «Nein.» Gespürt hat er nur die finanziellen Folgen. Alle Beträge, die er ihr gab, hat er notiert.

Sie nannte ihn Opi

Der Anwalt von Sara A. sagt: «Sie konnte aus Scham lange nicht darüber sprechen, was der wahre Grund der hohen Zahlungen war.» Sie habe ihn «Opi» genannt. «Das Geld hat sie blind gemacht.» Er fordert für sie eine Genugtuung von 20'000 Franken.

Der Anwalt von H. G. sieht keine Gründe, warum Sara ein Jahr lang mit den Vorwürfen hätte warten sollen: «Sie will ihr Gesicht reinwaschen.» Sein Klient sei im Glauben gelassen worden, dass sie 18 sei. «Ihm ist etwas passiert, das vielen älteren Menschen in ihrer Gutgläubigkeit passiert.» Und: «Wäre es zu sexuellen Handlungen gekommen, hätte er der Polizei nicht vom Geld erzählt.»

Die Einzelrichterin sagt schliesslich, die Zivilklägerin wirke «derart unglaubwürdig, dass das Gericht, gestützt auf ihre Aussagen, unüberbrückbare Zweifel an der Schuld des Beschuldigten hat». Freispruch für H. G.! Auch die 20'000 Franken Genugtuung muss sich Sara A. ans Bein streichen.

* Namen der Red. bekannt

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