Es gehe um die Sicherheit aller am Prozess Beteiligten, begründet das Richteramt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den geheimen Verhandlungsort. Ein Gericht könne gemäss Strafprozessordnung die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen unter anderem ganz oder teilweise ausschliessen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schutzwürdige Interessen einer beteiligten Person dies erforderten, hiess es weiter.
Die Öffentlichkeit ist also von der mehrtägigen Verhandlung ausgeschlossen. Medienvertreter können den Prozess jedoch dank einer Videoübertragung unter Auflagen mitverfolgen. Vor dem Richteramt stehen ein 40-jähriger Holländer und ein 43-jähriger Serbe. Beide Männer befinden sich in Haft, wie die Staatsanwaltschaft Solothurn im April mitgeteilt hatte.
Opfer starb vier Tage nach Überfall
Der brutale Raubüberfall hatte sich am 14. März 2010 in der an Frankreich angrenzenden Gemeinde Metzerlen ereignet. Ein 71-jähriger Schweizer wurde in seinem Haus schwer verletzt. Seine Frau fand den Mann blutüberströmt. Er wies Kopfverletzungen auf. Der Lokalpolitiker verstarb vier Monate nach der Tat im Spital. Die Hintergründe des Gewaltverbrechens gaben den Ermittlungsbehörden zunächst Rätsel auf.
Die beiden Hauptbeschuldigen sind zudem wegen bandenmässigen Raubes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Männer im Auftrag eines dritten Beschuldigten in die Liegenschaft begaben, um Wertgegenstände und Bargeld in Millionenhöhe zu erbeuten. Sie fanden jedoch keine Vermögenswerte.
Verhandlung dauert mindestens drei Tage
Beim mutmasslichen Auftraggeber des Raubüberfalls handelt es sich um einen 66-jährigen Serben. Er wird wegen qualifizierten Raubes angeklagt und befindet sich zurzeit in Serbien. Gemäss Untersuchungsergebnis hatten die Beschuldigten einen Tipp erhalten, wonach es in diesem Einfamilienhaus in Metzerlen grosse Vermögenswerte geben soll.
Den Strafverfolgungsbehörden gelang es nach eigenen Angaben auch, die mutmassliche Tippgeberin zu ermitteln. Allerdings ist die 51-jährige Schweizerin zwischenzeitlich verstorben. Daher wurde die Strafuntersuchung gegen die Frau eingestellt. Das Richteramt Dorneck-Thierstein verhandelt den Fall an mindestens drei Einzeltagen. Die Urteile werden zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet. (SDA/bra)