Der Fall Céline (†13) hat vor zwei Jahren schweizweit für Bestürzung gesorgt. Die Schülerin aus Spreitenbach AG nahm sich das Leben, nachdem sie Opfer von Cybermobbing geworden war.
Sie war von einem damals 14-jährigen Jungen unter Druck gesetzt worden, ihm intime Fotos zu schicken. Eines dieser Bilder wurde anschliessend auf Social Media weiterverbreitet – rund 500 Jugendliche hatten es gesehen.
Verhandlung auf den 26. Februar angesetzt
Céline wurde daraufhin massiv bedroht und beleidigt, nahm sich nur wenig später das Leben. Ihr Todesfall löste eine Debatte über Bedrohungen und Beleidigungen auf Social Media aus.
Der Fall wird nun von einem Gericht beurteilt. Wie die «Schweiz am Wochenende» schreibt, hat das Jugendgericht Dietikon die Hauptverhandlung auf den 26. Februar angesetzt.
Ein Angeklagter, drei Richter
Der tragische Fall wird jetzt von zwei Richtern und einer Richterin beurteilt. Angeklagt ist ein Junge (17), der damals 14 Jahre alt war.
Er wurde bereits im Februar 2019 per Strafbefehl wegen Nötigung verurteilt, musste jedoch nur einen kurzen Arbeitseinsatz leisten. Célines Eltern erhoben Einsprache, weil sie die Massnahme zu mild finden – darum kommt es nun zum Prozess.
Offenbar stehen die Chancen für eine Verurteilung aber schlecht. Die Eltern haben bereits eine Niederlage vor Gericht eingeplant. Es geht ihnen aber darum, ein Zeichen zu setzen. Ihre Forderung: ein eigener Straftatbestand für Cybermobbing. (bra)
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net
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