Hass-Video verbreitet sich unter Jugendlichen
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In den Selbstmord gemobbt:Hass-Video verbreitet sich unter Jugendlichen

Schülerin nahm sich nach Blossstellungen das Leben – Täter kommen mit gemeinnütziger Arbeit davon
Mutter von Céline will Cyber-Mobbing-Gesetz

Zwei Jugendliche, die im Fall um Céline (†13) aus Spreitenbach AG verurteilt wurden, kommen mit einem gemeinnützigen Arbeitseinsatz davon. Die Mutter des verstorbenen Mobbing-Opfers kritisiert die Jugendanwaltschaft – und startet eine politische Kampagne.
Publiziert: 13.04.2019 um 12:04 Uhr
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Céline Pfister (†13) aus Spreitenbach AG nahm sich nach massivem Mobbing das Leben.
Foto: Zvg

Der Fall Céline (†13) hat vor zwei Jahren schweizweit für Bestürzung gesorgt. Die Schülerin aus Spreitenbach AG nahm sich das Leben, nachdem sie ein Opfer von Cybermobbing geworden war. Jetzt hat die Jugendanwaltschaft Limmattal/Albis die Strafverfahren abgeschlossen, wie die «Schweiz am Wochenende» berichtet. Einen Jugendlichen aus Dietikon ZH verurteilt sie per Strafbefehl wegen Nötigung. Als Strafe muss er eine persönliche Leistung absolvieren. Meistens handelt es sich dabei um kurze gemeinnützige Arbeitseinsätze.

Nadya Pfister, die Mutter von Céline, wendet sich in dem Bericht die Öffentlichkeit. Sie plant, in den nächsten Tagen eine politische Kampagne zum Thema Cybermobbing zu lancieren. Pfister will, dass der Fall möglichst breit diskutiert wird und befürwortet auch die Veröffentlichung eines unverpixelten Bildes ihrer Tochter.

«Die eine Tat wäre ohne die andere nicht passiert.»

Das Jugendstrafrecht ist aus Pfisters Sicht nicht mehr zeitgemäss. «Es wurde geschrieben, als es Cybermobbing noch nicht gab», sagt die Mutter gegenüber der Zeitung.

Pfister ist unzufrieden mit dem Verlauf und dem Resultat der Strafverfahren: «Die Jugendanwaltschaft sieht keinen Kausalzusammenhang zwischen dem Mobbing und dem Suizid, weil sie zwei getrennte Strafverfahren durchgeführt hat.» Das sei ein Fehler. «Die eine Tat wäre ohne die andere nicht passiert.»

Die Mutter kritisiert zudem die Kommunikation der Behörden: «Ich bin ein trauerndes Mami. Doch ich wurde im Dunklen gelassen.» Die Strafverfolgungsbehörde habe die Informationen über die Verfahren immer zurückgehalten.

«Hör mal zu, du kleine Nutte!»

Die Jugendliche I. F.* aus Dietikon war in einem separaten Verfahren bereits zu einem früheren Zeitpunkt wegen versuchter Drohung und Beschimpfung mit einer «persönlichen Leistung» sanktioniert worden. Ein weiteres Verfahren gegen I. F. wurde gar eingestellt. In einem Video bedrohte die damals 16-Jährige nach dem Tod von Céline eine weitere Jugendliche mit den Worten: «Hör mal zu, du kleine Nutte! Wir finden dich schon. Du wirst genauso sterben wie Céline.»

Céline hatte sich am 28. August 2017 das Leben genommen. Für Empörung sorgte in der Folge vor allem das Instagram-Video von I. F., in dem sie ein anderes Mädchen bedrohte und über Célines Schicksal spottete. Mit der Zeit kamen immer neue Details zum Vorschein: Der Jugendliche aus Dietikon, in den Céline verliebt war, hatte sie dazu gebracht, ihm anzügliche Fotos zu schicken. Dann drohte er, die Bilder weiterzugeben, setzte sie so unter Druck und verlangte weitere Fotos. Blossgestellt und gemobbt zu werden, davor hatte Céline grässliche Angst.

Der Jugendliche leitete schliesslich eines der Bilder an seine Ex-Freundin I. F. weiter. Zwei Wochen, nachdem diese das Foto auf Snapchat verbreitet hatte, nahm sich Céline das Leben. 

Jugendanwaltschaft betont erzieherischen Charakter

Sarah Reimann, Sprecherin der Jugendanwaltschaft, glaubt nicht an einen Zusammenhang zwischen dem Mobbing durch die Jugendlichen aus Dietikon und Célines Selbstmord. «Gemäss den Erkenntnissen der Jugendanwaltschaft kann der Suizid in beiden Fällen nicht auf das Handeln der Jugendlichen zurückgeführt werden.»

Reimann betont zudem den erzieherischen Charakter des Jugendstrafrechts: «Diese Grundausrichtung führt dazu, dass allfälligen Wünschen nach Sühne und Vergeltung, so nachvollziehbar sie auch sein mögen, kaum entsprochen werden kann.» (noo)

* Name bekannt

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