Drei Tote beim Bözbergtunnel
Porsche-Fahrer Darko G. (46) soll 7 Jahre in den Knast

Der Montenegriner Darko G. (46) verursachte 2019 vor dem Bözbergtunnel einen Unfall mit drei Toten. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine Gefängnisstrafe sowie Landesverweis.
Publiziert: 08.03.2021 um 11:28 Uhr
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Aktualisiert: 30.11.2021 um 09:39 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft fordert für Darko G. (46) eine Freiheitsstrafe sowie Landesverweis.
Foto: Zvg

Vor dem Nordportal des Bözbergtunnels bei Effingen AG kam es im November 2019 zu einem Horror-Unfall: Drei Personen aus dem Baselbiet wurden dabei getötet. Den Unfall verursachte der Montenegriner Darko G.* (46) Er krachte mit seinem Porsche Cayenne mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Renault – die Insassen hatten keine Chance.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen G. Anklage wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung erhoben. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme zur Behandlung der psychischen Erkrankung des Beschuldigten. Zudem beantragt die Staatsanwaltschaft einen Landesverweis von zehn Jahren.

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Ungebremst mit 133 Stundenkilometern

Die Staatsanwaltschaft wirft Darko G. vor, kurz vor dem Bözbergtunnel ungebremst in das Heck eines Renaults geprallt zu sein – mit einer Geschwindigkeit von mindestens 133 Stundenkilometern! Der Renault war aufgrund von Bauarbeiten nur langsam unterwegs und befand sich bei der Kolonne ganz hinten.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Auto in das Heck eines vor ihm fahrenden Sattelanhängers gestossen und zerquetscht, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Montag weiter mitteilte. Sie wirft dem Beschuldigten vor, den Tod der Insassen des Renaults zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Bei den Opfern handelte es sich um den 42-jährigen Türken B. K.** sowie um das ebenfalls türkischstämmige Ehepaar N. E.** (†55) und M. E.** (†64).

Vermindert schuldfähig

Darko G. war kurz nach dem Unfall von der Polizei festgenommen worden. Nach einer vorsorglichen Untersuchung im Spital wurde er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der Darko G. aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Zeitpunkt des Unfalls nur vermindert schuldfähig war.

Wann sich der Angeklagte vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten muss, steht noch nicht fest.

*Name geändert

** Namen bekannt


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