Er tötete in Hausen AG zwei Frauen im Ehebett
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Kosovare droht lebenslänglich:Korab T. (57) tötete zwei Frauen im Ehebett

Doppelmord-Prozess von Hausen AG
Korab T. (57) will Freispruch und 250'000 Franken Haftentschädigung!

Der Kosovare Korab T. (57) soll in Hausen AG seine Frau (†38) und seine Schwägerin (†31) getötet haben. Er habe aus Notwehr zugestochen, beteuert der Mann. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und fordert eine lebenslängliche Gefängnisstrafe.
Publiziert: 09.06.2021 um 09:30 Uhr
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Aktualisiert: 09.06.2021 um 19:49 Uhr
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Korab T. wird in Hausen AG vor Gericht geführt.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Korab T.* (57) hat Anfang 2018 in Hausen AG seine Frau (†38) und seine Schwägerin (†31) ermordet. Mit mehreren Messerstichen und laut der Anklage «besonders skrupellos». Der Beschuldigte spricht gestern vor Gericht lieber von Notwehr und behauptet, er wäre zuerst angegriffen worden. O-Ton: «Wäre meine Frau nicht auf mich los, wäre sie noch am Leben und ich wäre nicht hier.»

Der dritte Prozesstag beginnt am Mittwoch mit dem Plädoyer des Staatsanwalts. Er wolle nicht lange um den heissen Brei herumreden, sagt er. «Der Beschuldigte wollte seine Frau töten. Und er wollte auch seine Schwägerin töten.» Ein Versehen oder eine Notwehrhandlung liege nicht vor. Zur Tat gebe es «handfeste Beweise». So, wie der Beschuldigte das Geschehene vor Gericht schilderte, «kann es nicht gewesen sein».

«Aus purem Egoismus Mutter seiner Kinder umgebracht»

Bei der Tat kamen zwei verschiedene Stichwaffen zum Einsatz. Das Haupt-Tatmesser etwa sei zuerst in seiner Frau, dann in der Schwägerin und schliesslich in ihm gewesen – dies würden Spuren beweisen, so der Staatsanwalt. Die Rechtsmedizin sei zum Schluss gekommen, dass die Verletzungen des Beschuldigten «typische Muster von Selbstverletzungen aufweisen». Am zweiten Messer, das in der Hand der Schwägerin gefunden wurde, sei lediglich ein einziger Bluttropfen des Beschuldigten gefunden worden – und sonst keine DNA-Spuren. Die Schwägerin könne also mit dem zweiten Messer gar nicht auf den Beschuldigten eingestochen haben, wie dieser behauptete. Der Verdacht liege schon sehr nahe, erläutert der Staatsanwalt, «dass dieses Messer der Schwägerin nach ihrem Tod in die Hand gelegt wurde».

Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass Korab T. mit der Tat die Scheidung abwenden und seinen Ruf wahren wollte. Der Beschuldigte hatte seiner Frau nachgestellt und herausgefunden, dass sie mit seinem damals besten Kollegen eine Liebschaft unterhielt. «Der Beschuldigte hat aus purem Egoismus die Mutter seiner Kinder umgebracht.» Auch die Tötung der Schwägerin sei «besonders verwerflich». Korab T. habe die Schwägerin getötet, um eine ihm «lästige Zeugin» loszuwerden.

Der Staatsanwalt fordert für Korab T. eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Zudem soll er für 15 Jahre des Landes verwiesen werden und in eine ambulante Therapie.

Verteidigung: Beschuldigter wollte die Scheidung

Der Anwalt von Korab T. fordert einen Freispruch. Der Beschuldigte habe aus Notwehr gehandelt. «Stellen sie sich vor, sie liegen zu Hause im Bett, zwei Personen kommen mit einem Messer in ihr Zimmer und greifen sie an. Hätten sie Todesangst?», sagt der Verteidiger zu den Anwesenden im Gerichtssaal. «Würden sie nicht verzweifelt versuchen, sich zur Wehr zu setzen? Mein Mandant war in dieser Situation!»

Die Staatsanwaltschaft liege mit ihrer Hypothese zum Tatablauf falsch, so der Anwalt des Beschuldigten. «Mein Mandant hat von Anfang an die Wahrheit gesagt.» Und: «Wer mit einem Messer angegriffen wird, der hat auch das Recht, sich mit einem Messer zu verteidigen.» Auch beim möglichen Motiv liege der Staatsanwalt falsch. Der Ehebruch sei schon lange bekannt gewesen. Und es sei nicht die Ehefrau, sondern sein Mandant gewesen, der die Scheidung habe einreichen wollen. Darum habe er auch heimlich Fotos und Videos von ihr erstellt, um die Scheidung ihrer Familie gegenüber begründen zu können. Neben dem Freispruch für Korab T. verlangt der Verteidiger zusätzlich eine Haft-Entschädigungssumme von 250'000 Franken.

Auch Korab T. kommt am Mittwoch im Gerichtssaal nochmals zu Wort: «Es tut mir sehr leid für meine Frau.» Auch für seine Kinder und den schweizerischen Staat, sagt er. Doch er habe immer nur die Wahrheit gesagt. Die Gerechtigkeit nehme nun ihren Lauf. «Ich glaube an den schweizerischen Staat», sagt der Angeklagte in seinem Schlusswort.

Das Gericht will das Urteil voraussichtlich am Donnerstag gegen Abend verkünden.

* Name geändert

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