Er tötete in Hausen AG zwei Frauen im Ehebett
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Kosovare droht lebenslänglich:Korab T. (57) tötete zwei Frauen im Ehebett

Korab T. (57) droht lebenslänglich
Er tötete in Hausen AG zwei Frauen im Ehebett

Der Kosovare Korab T. (57) wird des Doppelmords angeklagt: Er tötete in Hausen AG seine Frau (†38) und seine Schwägerin (†31) im Ehebett. Die Staatsanwaltschaft will ihn lebenslänglich hinter Gittern sehen.
Publiziert: 07.06.2021 um 05:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.06.2021 um 18:17 Uhr
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Korab T. (57) wird in Hand- und Fussfesseln zum Prozess geführt.
Foto: Philippe Rossier
Ralph Donghi

Es ist eine schreckliche Tat, die das Bezirksgericht in Brugg AG ab Montag verhandeln muss. Angeklagt ist Korab T.* (57), der am 8. Januar 2018 in Hausen AG seine Frau (†38) und seine Schwägerin (†31) erstochen haben soll. Der Kosovare muss sich deshalb des mehrfachen Mordes verantworten. Der Prozess findet aus Platz- und Sicherheitsgründen in der Mehrzweckhalle Hausen statt.

Laut Anklageschrift hatte das Ehepaar Probleme: Korabs Ehefrau zeigte ihn im Januar 2017 wegen Tätlichkeiten an und wollte sich scheiden lassen.

Zudem glaubte Korab T. laut Anklage, dass seine Frau zu anderen Männern sexuelle Kontakte pflegen könnte. Deshalb observierte er sie – um es zu beweisen. Dafür versteckte er ein Handy in ihrem Auto und ortete sie mit «Find My iPhone». Und stellte fest, dass sie sich zwei Mal mit einem Mann in einem leeren Gebäude traf. Oder andere Männer in einem Club.

Die Anklage geht davon aus, dass Korab T. seine Frau am 7. Januar 2018 zur Aufgabe ihrer Scheidungspläne nötigte – erfolglos. Da soll er beschlossen haben, sie am nächsten Morgen umzubringen. Er wartete, bis die Kinder zur Schule gingen. Dann soll Korab T. seine Frau mit zwei Stichen im Ehebett getötet haben. «Mit einem Ausbeinmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimeter.»

Auch Schwester von Ehefrau erstochen

Korab T. soll danach seine Schwägerin, die zu Besuch war und im Kinderzimmer schlief, bewusstlos geschlagen, aufs Ehebett getragen und mit drei Stichen in den Brustkorb getötet haben. Sie war ihm, so die Anklage, eine lästige Zeugin.

Nach den Taten verletzte sich Korab T. selber im Brustbereich – und legte seiner Schwägerin ein anderes Messer in die Hand. Um einen Angriff der Frauen vorzutäuschen.

Vor Gericht befragt der Gerichtspräsident am Montagmorgen zuerst zwei Auskunftspersonen in Nebenzimmern. Die Befragung wird zu deren Persönlichkeitsschutz per Video in den Gerichtssaal übertragen. Hinweise auf ihre Identität sind gemäss Gericht untersagt. Die erste Auskunftsperson bestätigt, dass Korab T. früher mit der Ehefrau stritt. Es soll auch mal ein Messer und eine Schere im Spiel gewesen sein – dabei soll er sowohl von seiner Frau als auch von seiner Schwägerin angegriffen worden sein.

Zudem will die Auskunftsperson davon gewusst haben, dass die Ehefrau des Angeklagten fremdgegangen ist und beim Ehepaar eine Scheidung Thema war. Dann sagt die Auskunftsperson abschliessend, dass das Gericht den ganzen Fall «fair» anschauen und beurteilen soll.

Ehefrau soll Affäre gehabt haben

Auch die zweite Auskunftsperson erzählt, dass es zwischen Korab T., dessen Ehefrau und deren Schwester nicht so gut funktioniert habe. Zwischen dem Paar habe es «immer wieder Streit gegeben», etwa weil die Ehefrau rauswollte, er dies aber nicht zuliess. Da sei die Ehefrau «ein wenig ausgerastet», und der Beschuldigte habe sie gegen die Wand gedrückt. Da habe die Schwester der Ehefrau ein Messer geholt und Korab T. damit «wohl Angst machen» wollen – beide Frauen seien «sehr impulsiv» gewesen.

Die Auskunftsperson zeigt dem Gerichtspräsidenten mit einem Gummimesser, wie die Schwester der Ehefrau es in der Hand gehabt habe. Korab T. habe dann seiner Schwägerin das Messer aus der Hand genommen. An einen Vorfall mit einer Schere kann sich die zweite Auskunftsperson – anders als die erste – jedoch nicht erinnern.

Hingegen gibt die Auskunftsperson an, dass die Ehefrau eine Affäre hatte und mit dem Gedanken an eine Scheidung «spielte». Sie habe es aber nicht getan. Aus Angst, dass sie ihre Kinder verliere und keine finanzielle Sicherheit habe. Die Auskunftsperson ist sicher, dass der Beschuldigte seine Frau geliebt hat – und sie ihn auch. Sie könne sich nicht vorstellen, dass er die Tat geplant habe. Seine Kinder habe er immer «sehr beschützt».

Ein Liebhaber des Opfers bestätigt vor Gericht, dass sie in einer Beziehung zueinander gestanden sind. Die Frau habe von Streitigkeiten in der Ehe erzählt, und dass sie weggehen wolle. Er habe sie aufgemuntert, weiterzumachen und an die Kinder zu denken. Warum hat er nicht eine Scheidung empfohlen? «Ich habe einfach wie ein Familienmensch reagiert», sagt er. So viel er wisse, habe sich ihr Mann nicht von ihr scheiden lassen wollen.

Korab T. liess sich widerstandslos festnehmen

Am Nachmittag wurden auch Polizisten befragt, die am Tatmorgen im Einsatz waren. Einer von ihnen erzählte, wie sie Korab T. auf dem Sofa sitzend angetroffen hatten – er liess sich widerstandslos festnehmen. Dann habe er, so der Polizist, mit einem anderen Kollegen in einem hinteren Zimmer die beiden Frauen liegend auf dem Bett gesehen. Auf den ersten Blick habe es aus der Distanz kein Lebenszeichen mehr gegeben. Er habe zuerst zur Beweissicherung ein Foto gemacht, um danach allfällige lebensrettende Massnahmen einzuleiten.

Gegenüber einer Polizistin habe T. gejammert. «Meine Frau hat sich prostituiert», soll er gesagt haben. Sie hätten deshalb Streit gehabt. Darum habe er ihr eröffnet, dass er die Scheidung beantrage. «Ich kann so nicht mehr leben», soll er gesagt haben. Als er sich ins Schlafzimmer habe zurückziehen wollen, seien die beiden Frauen ihm mit einem Messer gefolgt, um ihn zu «schneiden».

Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Korab T. hat «besonders skrupellos» gehandelt. Er soll lebenslänglich, 15 Jahre Landesverweis und eine ambulante Therapie erhalten. Laut Gutachten hat er eine «depressive Störung». Er sitzt bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Das Urteil fällt noch diese Woche.

* Name geändert

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