Camilla T.* (21) besuchte am 27. Juni trotz Corona-Erkrankung und einer verfügten Isolation eine Party und einen Club in Grenchen SO, wie BLICK-Recherchen zeigten. Daraufhin mussten 280 Menschen in Quarantäne, eine Person steckte sich an.
Der Kanton Solothurn reichte eine Strafanzeige gegen Camilla T. ein. Nun ist klar: Die Staatsanwaltschaft verurteilt T. wegen «Nichtfolgeleistung einer angeordneten Quarantäne» zu einer Busse von 1500 Franken. Dies teilt Andreas Kummer mit, der Anwalt der Angeklagten. Zudem muss T. die Verfahrenskosten in Höhe von 400 Franken übernehmen.
Camilla T. wollte in einer Aufsichtsbeschwerde belegen, dass das Contact-Tracing-Team sie am Telefon fehlerhaft informiert habe. Zwei Monate später meldete der Kanton Solothurn: Die Beschwerde wurde abgewiesen. Das Contact-Tracing-Team habe alles richtig gemacht.
Camilla T. nahm Verletzung der Isolation in Kauf
Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Contact-Tracing-Person mit Camilla T. telefonisch über eine mögliche Vorverschiebung der Quarantänefrist gesprochen hatte. Die Frist wäre am besagten Tag bereits abgelaufen. Die Staatsanwalt hielt ebenfalls fest, dass T. eine schriftliche Bestätigung dieser Vorverschiebung hätte abwarten und sich so lange an die offizielle Verfügung halten müssen. Damit habe Camilla T. die Verletzung der Bestimmung in Kauf genommen.
T. hält laut ihrem Anwalt nach wie vor fest, dass sie aufgrund des bewiesenen Telefongesprächs mit dem Contact-Tracing-Team davon ausgegangen sei, keine Vorschrift zu verletzen. Sie weist den Vorwurf zurück, eine Verletzung der Bestimmung bewusst in Kauf genommen zu haben. Die Verurteilte wird nun entscheiden, ob sie das Urteil anfechten will. (szm)
* Name geändert