Die Schliessung von Bordell- und Erotik-Betrieben, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs war am 18. Dezember 2020 beschlossen worden. Die entsprechende Verfügung laufe nun per 19. April aus und werde nicht verlängert, teilte der Kanton Aargau am Freitag mit.
Der Kantonsärztliche Dienst erachtet es demnach wegen der Lockerungen des Bundesrats und wegen der schwierigen Situation der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter als gerechtfertigt, den Erotik- und Sexbetrieben und insbesondere den dort Arbeitenden eine Perspektive zu geben. Es müssten aber strikte Schutzmassnahmen berücksichtigt werden.
Auch der Regierungsrat von Solothurn hat das kantonale Verbot für Erotik- und Sexbetriebe inzwischen aufgehoben. Künftig ist in diesem Bereich ausschliesslich das Bundesrecht massgebend. In anderen Kantonen, wie etwa in Zürich, sind die Erotik-Betriebe noch immer zu. (SDA/bra)