Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen die Eltern und die Grossmutter (52) eines Mädchens Anklage wegen Mordes und Gehilfenschaft zum Mord erhoben. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Emilie T.* (31) und Urs D.* (33). Ihnen wird vorgeworfen, im Mai 2020 im Haushalt der Eltern in Hägglingen AG ihre damals dreijährige Tochter, Sophie T.*, getötet zu haben.
Die Anklagen wurden an das Bezirksgericht Bremgarten überwiesen. Am frühen Morgen des 7. Mai 2020 informierten die Eltern die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten.
Vor Ort eingetroffen, konnten die Einsatzkräfte nur noch den Tod der kleinen Sophie, die schwer behindert ist, bestätigen. Um Dritteinwirkungen ausschliessen zu können, veranlasste die Staatsanwaltschaft noch am selben Tag eine Obduktion. Bei der toxikologischen Untersuchung fanden die Spezialisten des rechtsmedizinischen Instituts in Aarau MDMA (Ecstasy) im Blutkreislauf des Mädchens. Als Todesursache konnte ein herbeigeführter Sauerstoffmangel ermittelt werden.
Aufgrund der Beweislage beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Untersuchungshaft in Zusammenhang mit dem dringenden Tatverdacht der Tötung sowohl für die Eltern als auch für die damals 50-jährige Grossmutter des Mädchens. Im August 2020 klickten dann die Handschellen.
18 Jahre Freiheitsstrafe für die Mutter gefordert
Im Verlauf der Untersuchung konnten schliesslich alle drei beschuldigten Personen – zum Teil mit Auflagen – wieder aus der Haft entlassen werden. Mutter Emilie T.* forderte bereits früher die Entlassung aus der U-Haft und zog dafür bis vor Bundesgericht – erfolglos. Gemäss den medizinischen Vorakten über das verstorbene Kind, war es wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen.
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften zeigten, dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten. Die Staatsanwaltschaft fordert je 18 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes für die Mutter und den Kindsvater sowie 5 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis für die Grossmutter des verstorbenen Kindes wegen deren Gehilfenschaft bei der schlussendlich vollendeten Tat. Sämtliche Beschuldigte stammen aus Deutschland.
Die Anklagen sind am Bezirksgericht Bremgarten hängig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (nad)
*Namen geändert