Kurze Zusammenfassung der beiden Prozesstage
Mit grosser Spannung wurde am Freitag das Urteil gegen Ardit S.* (49) vom Bezirksgericht Lenzburg AG erwartet. Der Schweizer mit kosovarischen Wurzeln soll Mitte März 2021 seine Frau Besime S.* (†44) in Schafisheim AG erwürgt haben – im Schlafzimmerbett und bei verschlossener Türe, hinter der ihre drei Kinder alles mitbekamen.
Kurz nach 16 Uhr war es so weit: Ardit S. fasste 14 Jahre Freiheitsstrafe – wegen Mordes! Er nahm das Urteil regungslos entgegen, senkte nur kurz den Kopf. Der wahnhaft Eifersüchtige machte vor Gericht geltend, dass es seine Frau gewesen sei, die ihn im Schlafzimmerbett angegriffen habe. Er habe sie nicht töten wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte 16 Jahre wegen Mordes gefordert, der Verteidiger von Ardit S. eine Verurteilung wegen Totschlags.
Das Gericht sah es anders. Eine mögliche Trennung sei «kein Grund», seine Frau umzubringen, sagte die Gerichtspräsidentin. Ardit S. habe «besonders skrupellos und verwerflich» gehandelt. Spuren und Aussagen würden zeigen, dass das Würgen «drei bis fünf Minuten» gedauert habe. Zudem habe er seinen Kindern «Ihr habt keine Mutter mehr!» durch die Türe gesagt. Die Richterin spricht bei Ardit S. von Eifersucht, verletztem Stolz und rein egoistischen Gründen.
Ardit S. ist zudem der versuchter Nötigung, Drohung und Beschimpfung schuldig. Seine Kinder erhalten je 75'000 Franken Genugtuung. Sie haben mit ihrem Vater gebrochen.
Als die Richterin über die leidgeprüften Kinder spricht, kämpft sie mit den Tränen – Ardit S. beginnt zu weinen. Es sei eine «abscheuliche und sinnlose Tötung» gewesen, sagte sie abschliessend.
Kurz nach 17 Uhr wird Ardit S. zurück ins Gefängnis gebracht.
* Name geändert
Gerichtspräsidentin kämpft vor Urteilsende mit den Tränen. Ardit S. weint.
Für die drei Kinder werden Genugtuungssummen von je 75'000 Franken gesprochen. Als die Gerichtspräsidentin kurz über das junge Leben der leidgeprüften Kinder spricht und davon, was sie vor und nach der Tat alles durchgemacht und verpasst haben, kämpft sie mit den Tränen. Jetzt beginnt auch der verurteilte Ardit S. zu weinen. Wenn es um seine Kinder geht, scheint er besonders betroffen zu sein. Schliesslich sagt die sichtlich mitgenommene Gerichtspräsidentin, dass es eine «abscheuliche und sinnlose Tötung» gewesen sei. Dann geht es schnell und die Urteilsverkündung ist kurz vor 17 Uhr vorbei. Ardit S. wird von Polizisten bewacht zurück ins Gefängnis gebracht.
«Sie muss Todesangst gehabt haben»
Wie qualvoll es für das Opfer gewesen sei, könne man nicht sagen, so die Gerichtspräsidentin. Es könne auch sein, dass es zwischenzeitliche Lockerungen vom Würgegriff gegeben habe. Ganz sicher sei: «Sie muss Todesangst gehabt haben. Dies zeigt der laute Schrei von ihr, den die Kinder gehört haben.» Das Opfer müsse geahnt haben, was auf sie zukommt. Der Beschuldigte habe die Tötung «grausam und konsequent» zu Ende geführt. Die Gerichtspräsidentin spricht bei Ardit S. von Eifersucht, verletztem Stolz und rein egoistischen Gründen. Ihm sei bewusst gewesen, den Kindern ihre Mutter zu nehmen.
«Besonders skrupellos und verwerflich gehandelt»
Weiter sagt die Gerichtspräsidentin, dass der Beschuldigte «besonders skrupellos und verwerflich» gehandelt habe. Dies in Anwesenheit seiner Kinder. Trotz ihrem «Schreien und Klopfen» habe er weitergemacht und die Schlafzimmertüre nicht geöffnet. Eine Trennung zwischen ihm und seiner Frau sei Thema gewesen, «aber nicht definitiv». Und auch wenn: Eine Trennung sei «kein Grund», seine Frau umzubringen. Einen Totschlag, wie es der Verteidiger von Ardit S. forderte, sieht das Gericht nicht als gegeben.
Todeskampf von drei bis fünf Minuten
Zur Tötung an seiner Frau sagt die Gerichtspräsidentin: «Was genau sich hinter der Schlafzimmertüre abgespielt hat, weiss nur der Beschuldigte. Aber: Er will es uns nicht sagen.» Spuren und Aussagen (vor allem der Kinder) würden jedoch zeigen, dass das Würgen «drei bis fünf Minuten» gedauert habe. Zudem habe er seinen Kindern «Ihr habt keine Mutter mehr!» durch die verschlossene Schlafzimmertüre gesagt. Der Anrufverlauf eines der Kinder mit der Notrufzentrale der Polizei soll bei dieser Aussage schon gut sechs Minuten gedauert haben.
Schuldig auch wegen versuchter Nötigung, Drohung und Beschimpfung
Schuldsprüche gibt es - nebst dem Mord - zudem wegen versuchter Nötigung, Drohung und Beschimpfung. Die Opfer hier: Seine eigenen drei Kinder, die inzwischen nichts mehr mit ihrem Vater zu tun haben wollen.
In einigen Punkten freigesprochen
Der 49-Jährige wird wegen anderen Anklagepunkten (unter anderem Angriffe gegen seine Kinder) freigesprochen - unter anderem wegen Verjährung. Er muss weiter eine Therapie machen und hohe Genugtuungssummen an die drei hinterbliebenen Kinder zahlen.
Ardit S. nimmt Urteil regungslos entgegen
Ardit S. nimmt das Urteil zuerst regungslos entgegen. Dann senkt sich sein Kopf für kurze Zeit.
Ardit S. fasst 14 Jahre Knast wegen Mordes!
Die Urteilsverkündung verzögert sich. Jetzt geht es los. Der Beschuldigte wird in den Saal geführt. Er trägt wieder Fussfesseln und schwarze Kleider, wie am Donnerstag. Die Gerichtspräsidentin verkündet gleich zu Beginn das Strafmass: Ardit S. wird zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - wegen Mordes!
In wenigen Minuten wird das Urteil verkündet. Welche Strafe kriegt Ardit S.?
Es bleiben nur noch wenige Minuten, dann wird das Bezirksgericht Lenzburg AG verkünden, welche Strafe Ardit S. (49) erhalten wird. Der Schweizer mit kosovarischen Wurzeln soll Mitte März 2021 seine Ehefrau Besime S.* (†44) daheim in Schafisheim AG brutal erwürgt haben - im Schlafzimmerbett und bei verschlossener Türe, hinter der die drei gemeinsamen Kinder alles mitbekamen.
Die Staatsanwaltschaft forderte am Donnerstag vor Gericht 16 Jahre Freiheitsstrafe für Ardit S. - wegen Mordes. Der Verteidiger des Beschuldigten plädierte auf Totschlag und sieht eine maximale Strafe von fünf Jahren als angemessen. Der wahnhaft eifersüchtige Angeklagte sagte vor Gericht, dass seine Frau ihn im Bett angegriffen habe. Er habe sie nicht töten wollen. Ob das Gericht dies auch so sieht?
Das Urteil wird aus Sicherheits- und Platzgründen im Gebäude der Mobilen Einsatzpolizei in Schafisheim verkündet, in dem auch der Prozess stattfand. Im Moment finden noch Eingangskontrollen statt. Um 16 Uhr soll es dann losgehen.
Was Mitte März 2021 hinter der verschlossenen Zimmertüre genau passiert ist, ist bis heute unklar. Doch als Ardit S.* (49) den Einsatzkräften die Türe öffnet, liegt seine Frau Besime S.* (†44) regungslos auf dem Bett im Schlafzimmer des Einfamilienhauses in Schafisheim AG. Male und Staublutungen im Kopfbereich zeigen, dass ihr Ehemann sie wohl extrem stark gewürgt hat. Sofort kämpfen die Sanitäter um das Leben der 44-jährigen Kosovarin. Sie schaffen es, die dreifache Mutter zu reanimieren und anschliessend ins Spital zu bringen. Rund eine Woche liegt sie auf der Intensivstation. Doch dann die traurige Nachricht: Besime erliegt ihren schweren Verletzungen.
Jetzt muss sich Ardit S. vor Gericht verantworten. Nach rund drei Jahren kommt es am Donnerstag zur Verhandlung am Bezirksgericht Lenzburg. Diese wird jedoch in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei Aargau in Schafisheim AG stattfinden. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hatte bereits letzten Sommer Anklage gegen den Schweizer mit kosovarischen Wurzeln erhoben. Sie fordert 16 Jahre Knast wegen Mordes und anderer Delikte.
Tochter liess Notruf ab
Zusammen mit Ardit und Besime S. lebten auch deren drei Kinder am Juraweg. Laut Staatsanwaltschaft waren sie zu Hause, als es zum fatalen Übergriff kam. Es war auch die älteste Tochter des Paares, die einen Notruf absetzte. Die junge Frau erklärte, dass ein Streit zwischen ihren Eltern eskaliert sei und dass sie ihre Mutter im Schlafzimmer der Eltern schreien höre.
Als die Einsatzkräfte eintrafen, öffnete Ardit S. ihnen die Tür zum Schlafzimmer. Der Familienvater, der bei einem grossen Technikkonzern in der Region arbeitete, liess sich widerstandslos festnehmen. «Erste Erkenntnisse weisen auf einen Tötungsversuch hin», hiess es in einer früheren Polizeimitteilung.
Keine Hinweise auf Tat
Nach der Tat sass der Schock im Quartier tief: Nachbarn konnten es kaum fassen, dass sich in dem gepflegten Haus in der Strasse so eine Tat abgespielt haben soll. «Man hat die beiden immer mal wieder gemeinsam spazieren gesehen», sagte ein Anwohner zu Blick. Nie habe etwas darauf hingedeutet, dass so eine Tragödie zwischen Besime und Ardit S. passieren könnte.
Die genauen Umstände und das Tat-Motiv sind bis heute offen. Diese dürften jetzt vor Gericht thematisiert werden. Blick ist vor Ort und berichtet live vom Prozess. Für Ardit S. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
* Namen geändert