Nach Absitzen seiner Haftstrafe lebt er mit seiner Ex-Wärterin im Aargau
Darum wird Hassan K. nicht nach Syrien ausgeschafft

Hassan K. und seine Wärterin Angela K. sind das bekannteste Gefängnis-Paar der Schweiz: Er beging Sexualdelikte, sie verhalf ihm zur Flucht, die beiden heirateten. Jetzt ist er wieder frei und lebt weiterhin in der Schweiz.
Publiziert: 25.07.2023 um 21:15 Uhr
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Aktualisiert: 27.07.2023 um 08:03 Uhr
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Sie sind das berühmteste Gefängnis-Paar der Schweiz: der syrische Vergewaltiger Hassan K. (links) und seine Knast-Wärterin Angela K.
Foto: Screenshot SRF
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Nicolas LuratiReporter News

Der verurteilte Vergewaltiger Hassan K.* (34) ist wieder frei, wie Blick enthüllte. Zusammen mit seiner ehemaligen Knast-Wärterin und jetzigen Ehefrau Angela K.* (39) wohnt er in einem Häuschen im Aargau. Die beiden sind das berühmteste Gefängnis-Paar der Schweiz.

Nach der Freilassung aus dem Gefängnis hätte dem Syrer die Abschiebung aus der Schweiz gedroht, da er nach seiner Verurteilung seinen Asylstatus verloren hatte.

Das Gericht hatte ihn 2015 schuldig gesprochen, weil er ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte – zuvor hatte er bereits zwei andere Sexualdelikte begangen. Obligatorische gerichtliche Landesverweisungen bei schweren Straftaten gab es vor Oktober 2016 noch nicht. Sein Asylstatus wurde ihm aber entzogen. Eine Rückführung war bisher jedoch nicht möglich, weil ihm in seinem Heimatland unmenschliche Behandlung drohen würde.

Häuschen im Aargau

Jahre sind vergangen. Nun ist Hassan K. auf freiem Fusse – und noch immer in der Schweiz. Er führt ein ruhiges Leben, fernab von den Bürgerkriegswirren und der Gefahr in seinem Heimatland.

Selbst wenn das Gericht damals einen Landesverweis ausgesprochen hätte, wäre K. momentan sicher. Daniel Bach vom Staatssekretariat für Migration (SEM) kann wegen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nichts zum konkreten Fall sagen, erklärt aber generell: «Ein vom Gericht angeordneter Landesverweis kann so lange nicht vollzogen werden, wie für den Betroffenen ein konkretes Risiko besteht, dass er von gravierenden Menschenrechtsverletzungen betroffen wäre.»

Ja-Wort hinter Gittern

Wer glaubt, die Ehe mit seiner Gefängnis-Wärterin rette den syrischen Vergewaltiger vor der Abschiebung, liegt falsch. Bach sagt, der Zivilstand spiele bei Abschiebungen nach einer Straftat «keine entscheidende Rolle». 2017 hatten sich der Syrer und seine grosse Liebe Angela K. das Ja-Wort gegeben – hinter Gittern. Im Jahr davor hatte die Knast-Wärterin ihren kriminellen Schatz aus dem Gefängnis befreit. Kurz nach Mitternacht hauten die beiden aus der Anstalt ab. In Italien schnappte sie ein Sonderkommando, nachdem eine Videobotschaft das Paar verraten hatte.

Mittlerweile wich der Flucht-Trubel dem ruhigen Leben als freies Ehepaar im Aargau. Doch was passiert mit Hassan K., wenn Syrien noch lange Kriegsland bleibt und sich die Situation erst in zehn oder 20 Jahren beruhigt? Der Aargauer Strafrechtsanwalt André Kuhn (49) erklärt: «Falls Herr K. in der Schweiz lange Zeit straffrei bleibt, sich gut integriert und eine Arbeit hat sowie die Sprache gut beherrscht, kann er eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.»

*Namen bekannt


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