Hintergründe sind unklar
Aargauer Amt nimmt Krypto-Unternehmer Luxus-Autos weg

Das Aargauer Strassenverkehrsamt hat einem 29-jährigen Geschäftsmann Kontrollschilder und Fahrzeugausweise entzogen. Weshalb, ist unklar. Fest steht: Der Mann ist äusserst umtriebig.
Publiziert: 09.08.2023 um 13:26 Uhr
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Aktualisiert: 09.08.2023 um 15:02 Uhr
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Der Jungunternehmer hat unter anderem einen Rolls-Royce Wraith (Archiv).
Foto: Shutterstock

Lars M.* (29) besitzt einen Rolls-Royce Wraith und einen Ferrari California. Doch fahren kann er die Luxus-Schlitten nicht mehr. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau hat dem Jungunternehmer die Fahrzeugausweise und die Nummernschilder entzogen. Dies schreibt die «Aargauer Zeitung» in Berufung auf «eine amtliche Publikation des Kantons».

Der Geschäftsmann verwendete für beide Fahrzeuge das gleiche vierstellige Autokennzeichen. Die Gründe hinter der Aberkennung der Nummernschilder und Zulassungspapiere werden aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt, so das Strassenverkehrsamt. Demnach können jedoch rechtliche, versicherungstechnische oder finanzielle Gründe eine Rolle spielen, wie es heisst.

Erste Firmengründung mit 17

M. reagierte auf Anfrage der Zeitung nicht. Anhand öffentlich zugänglicher Informationen kann jedoch einiges über das Geschäftsgebaren des 29-Jährigen gesagt werden. Im Alter von 17 Jahren gründete er seine erste Firma. Diese bot laut dem kantonalen Handelsregister Websites und Marketingdienstleistungen an.

2015 gründete er eine GmbH unter demselben Namen und löste in der Folge das Einzelunternehmen auf. Der Geschäftssitz der GmbH befand sich lange Zeit im stattlichen Schloss Mühlenhof in Wohlen AG. Im Frühjahr 2022 erfolgte dann der Umzug ins steuergünstige Zug. An der betreffenden Adresse sind insgesamt 97 aktive Unternehmen gemeldet.

Beschwerde noch möglich

Der Jungunternehmer ist an mehreren weiteren Firmen beteiligt. Bei einem Anruf bei der GmbH in Zug gibt eine Roboterstimme Auskunft: «Wir bieten Finanzdienstleistungen im Bereich der Kryptowährungen und Blockchain-Technologie an.»

Die Verfügung des Aargauer Strassenvekehrsamts tritt Mitte September in Kraft. Der Jungunternehmer kann innert 30 Tagen schriftliche Beschwerde dagegen einreichen. (noo)

* Name geändert

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