Der heute 70-jährige Opel-Fahrer hatte das Auto bereits seit neun Jahren. Trotzdem wusste er offenbar nicht, wie er die Handbremse korrekt anziehen muss. Dieser Umstand und mehrere weitere Fehleinschätzungen des Mannes stürzten im April 2022 eine Familie ins Unglück: Ein damals 32-jähriger Vater und seine zwei und vier Jahre alten Söhne wurden von dem führerlosen Opel erfasst und verletzt. Der Zweijährige derart schwer, dass er wenig später im Spital verstarb.
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, musste sich der Fahrzeughalter am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung vor dem Bezirksgericht Muri verantworten. Aus der Anklageschrift geht hervor, weshalb der Opel des 70-Jährigen ins Rollen geriet. Der Fahrzeughalter bemerkte demnach an einem Hang, dass eine der hinteren Türen nicht komplett geschlossen war. Also stieg er aus, um dies zu beheben.
Mehrere folgenschwere Fehler
Dabei machte er mehrere folgenschwere Fehler: Erstens drückte er die elektronische Parkbremse, anstatt sie zu ziehen – die Handbremse war also nicht angezogen. Zweitens schaltete er auf Leerlauf, anstatt einen Gang einzulegen, beziehungsweise den Hebel auf Parkposition zu stellen, und liess den Motor laufen. Die Folge davon war, dass sich das Berganfahrsystem automatisch aktivierte und den Opel am Hang hielt, bevor die Bremsen nach zwei Sekunden wieder gelöst wurden.
In diesem Moment war der Fahrzeughalter damit beschäftigt, die hintere Türe richtig zu schliessen. Zugleich entdeckte er am Strassenrand eine Mulde mit Abfallblech und wollte nachschauen, ob er davon etwas gebrauchen konnte. Als der Opel an dem Hang mit zwölf Prozent Gefälle zu rollen begann, versuchte der Mann vergeblich, erneut einzusteigen.
«Ich habe selber Grosskinder»
Das Auto krachte anschliessend in den Familienvater und seine beiden Söhne, die gerade dabei waren, einen Abfallsack zu entsorgen. Der Opel durchschlug die Container-Umrandung aus Granit und blieb in der Entsorgungsstelle stecken.
Der Opel-Fahrer gestand seine Schuld ein. «Ich habe selber Grosskinder in dem Alter, das erinnert mich immer wieder daran, was ich für Fehler gemacht habe», sagte er vor Gericht. «Es tut mir sehr leid.»
Im abgekürzten Verfahren wurde der 70-Jährige zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Probezeit: zwei Jahre. Weiter muss der Mann eine Busse von 2700 Franken sowie die Verfahrenskosten und die Anklagegebühr im Umfang von zusammen knapp 20'000 Franken bezahlen. (noo)