So bewerben die Amerikaner den Rodenator
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Schädlings-Killer:So bewerben die Amerikaner den Rodenator

«Habe mit diesem Gerät hochoffiziell gemaust»
Georg Oeschger (72) sprengte Mäuse in die Luft – und musste vor Gericht

Um eine Mäuseplage loszuwerden, hat Georg Oeschger (72) mit einem Gerät die Nager in die Luft gejagt. Nun musste sich der Aargauer deshalb wegen Tierquälerei per «Rodenator» vor dem Obergericht verantworten.
Publiziert: 03.05.2022 um 19:18 Uhr
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Aktualisiert: 03.05.2022 um 20:44 Uhr
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Zwei Aargauer mussten sich vor dem Obergericht verantworten, da sie – wie auf diesem Archivbild – mit dem Rodenator gemaust haben.
Foto: Archivbild
Carla De-Vizzi

Die einen bezeichnen sie als effizient, die andern als Tierquälerei. Die sogenannte Rodenator-Methode verspricht eine schnelle Eliminierung einer Mäuseplage. Durch Sprengungen im Boden sollen die Nager einen kurzen und schmerzlosen Tod erleiden.

Die Technik ist aber höchst umstritten. Im Aargau musste sich letzte Woche gleich zwei Männer vor dem Obergericht dafür verantworten. Einer davon ist Georg Oeschger (72) aus Gansingen AG. Auch er hat den Rodenator im Fricktal eingesetzt.

Das Gerät speist bei der Anwendung etwa 30 Sekunden lang ein Gas-Sauerstoff-Gemisch in den Boden, dann wird über einen Funken eine Explosion ausgelöst – und damit den Mäusen der Garaus gemacht.

Er dachte, dass die Methode erlaubt sei

Oeschger zufolge handelt es ich um eine äusserst effiziente Methode. «Wir haben mit diesem Gerät hochoffiziell gemaust! Da gibt es nichts zu diskutieren», so der Rentner gegenüber Blick.

Das Bezirksgericht Laufenburg AG hatte das aber anders gesehen und den Aargauer letztes Jahr wegen versuchter Tierquälerei verurteilt. Für die Mäuse-Sprengung sollte Oeschger mehrere Tausend Franken Strafe zahlen. Er wehrte sich jedoch und legte Berufung ein. Er war nämlich überzeugt, dass die Rodenator-Methode legal sei. Darum landete der Fall letzte Woche vor dem Obergericht.

Denn: Die bundeseigene Forschungsstelle Agroscope hat den Rodenator tatsächlich lange für zulässig erklärt. Seit Anfang 2021 ist sie jedoch verboten – sehr zur Freude des Tierschutzes. Der hatte immer wieder auf die brutale Tötung hingewiesen und erklärt, dass bei der Explosion die Tiere verstümmelt würden.

Freispruch wegen Verbotsirrtum

Für Oeschger ist das unverständlich. Denn die Mäuse würden massive Schäden anrichten – so auch auf seiner Wiese im Fricktal, wo seine 75 Obstbäume stehen. In einem Brief vom Februar 2021, den Oeschger an die zuständige Staatsanwaltschaft schrieb, wird klar, dass der Aargauer keine Kenntnis davon hatte, dass sich die Bestimmungen verändert hatten. Dieses Schreiben liegt Blick vor.

Das Aargauer Obergericht sprach darum ein Machtwort. Oeschger wurde freigesprochen. Das Urteil stützt sich auf ein Verbotsirrtum, der hier vorgelegen hatte. Sprich: Der Täter war sich über die Widerrechtlichkeit seiner Handlungen nicht bewusst.

Dass Oeschger überhaupt vor Gericht musste, kann er bis heute nicht verstehen. Eine Stange Geld habe der Prozess auch gekostet, sagt er. Er habe aber Unterstützung des Bauernverbands erhalten. «Die haben nämlich auch grosses Interesse daran, dass diese Methode weiterhin angewendet werden darf.»

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