Faulheit wurde ihm zum Verhängnis
Mann holt Gipfeli – und muss ins Gefängnis

Weil er zu faul war und nicht zum Bäcker laufen wollte, nahm ein Mann im Kanton Aargau das Auto. Nur: Er hätte gar nicht fahren dürfen. Nun musste er vor Gericht.
Publiziert: 27.03.2023 um 12:41 Uhr
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Ein Autofahrer aus dem Kanton Aargau hatte Lust auf Gipfeli. Anstatt zu Fuss zum Bäcker zu gehen, nahm er das Auto. Nur: Er durfte eigentlich gar nicht fahren. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Seine Bequemlichkeit hatte unangenehme Folgen: Als ein Mann (30) aus dem Kanton Aargau im Frühling 2021 beim Bäcker Gipfeli und ein Erdbeertörtli holen wollte, entschied er sich dazu, das Auto zu nehmen. Ein Fehler, wie sich zeigen sollte: Er wurde in einer Polizeikontrolle erwischt. Dabei stellte sich heraus: Der Mann hat gar kein Billett.

Die Polizisten hielten den Mann in Villmergen AG an und stellten fest, dass er nicht zum ersten Mal ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Jahrelang wurde er immer wieder wegen Fahrens ohne Berechtigung erwischt und hatte auch andere Delikte auf dem Kerbholz. Seinen Führerausweis hatte der 30-Jährige schon vor sieben Jahren auf unbestimmte Zeit verloren. Dies berichtet die «Aargauer Zeitung».

Jetzt stand der Autofahrer vor dem Aargauer Obergericht, nachdem er gegen das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten AG Rekurs eingelegt hatte. Das Bezirksgericht hatte ihn zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der Lenker fand die Strafe zu hoch. Er wollte eine Geldstrafe.

Er muss ins Gefängnis

Damit blitzte er aber ab. Das Obergericht entschied sich dazu, das Urteil beizubehalten. Der Verkehrssünder muss sieben Monate hinter Gitter und zusätzlich die Verfahrenskosten von mehreren Tausend Franken zahlen. Der Richter erklärte, dass der Täter viele andere Möglichkeiten gehabt hätte, zum Bäcker zu gelangen und es sich nicht um einen Notfall gehandelt habe. Reue und Einsicht suche man bei ihm vergeblich.

Auch seine Vorgeschichte trägt zur Härte des Urteils bei: Der Mann äusserte sich immer wieder beleidigend gegen Beamte und entwendete mehrere Motorfahrzeuge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden. (ene)

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