In aufwändigen Untersuchungen gelang es der Kantonalen Staatsanwaltschaft zusammen mit der Kantonspolizei Aargau die Machenschaften einer Gruppe von inter national tätigen Drogenhändlern aufzudecken. In gleich mehreren koordinierten Aktionen wurden Strafverfahren gegenüber 20 Personen aus dem Aargau und anderen Kantonen eröffnet. In den vergangenen Tagen wurden bei den Bezirksgerichten Aarau und Zofingen die Anklagen gegen einen Kroaten (35) und einen Ungaren (57) wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetzt eingereicht. Mit den beiden Anklagen wurden die ersten von mehreren Untersuchungen im «Presidente»-Drogenring abgeschlossen.
Die Aargauer Strafverfolgungsbehörden haben einen im Kanton Aargau und Solothurn ansässigen Drogenring erfolgreich aufgelöst. Bei Ermittlungen der Spezialabteilung für Betäubungsmittel der Kantonspolizei Aargau zusammen mit der Kantonalen Staatsanwaltschaft im Sommer 2021 zeigten sich Verbindungen zum illegalen Drogenhandel zwischen mehreren Personen. Die Gruppe war zwar nur lose organisiert, schleuste in den vergangenen zwei Jahren allerdings Drogen im grossen Stil in die Schweiz. Während die Ermittlungen in mehreren Verfahren weiterhin andauern, wurde vor wenigen Tagen Anklage gegen die zwei Männer erhoben, die als Kuriere für die beiden Hauptakteure tätig waren.
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Drogen in Fahrzeug versteckt
Nebst weiteren Tatbeständen wirft die Kantonale Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten aus Kroatien vor, im Februar 2022 zehn Kilo Kokain in die Schweiz geschmuggelt zu haben. Auf Anweisung seiner Auftraggeber flog der Mann nach Serbien, um ab dort ein eigens für diesen Zweck über eine Scheinfirma geleastes Fahrzeug abzuholen.
Für den Transport der illegalen Ware verfügte der Personenwagen über ein professionell eingebautes Geheimversteck. Der Beschuldigte fuhr den Volvo nach Rotterdam, wo er insgesamt zehn Pakete mit je einem Kilogramm Kokain mit sehr hohem Reinheitsgrad in Empfang nahm und in den dafür vorgesehenen Platz im Fahrzeug verstaute. Über Belgien und Deutschland brachte er die Ware schliesslich in die Schweiz. In einer gezielten Aktion wurde er bei seiner Ankunft in Luzern verhaftet.
Von seinen Auftraggebern wurden ihm 10'000 Franken für den Dienst zugesprochen. Zum Zeitpunkt der Verhaftung war ein weiterer Coup bereits vorbereitet. Ein ebenfalls mit einem Versteck versehener Lieferwagen war schon am Wohnort des Beschuldigten parkiert. Mit ihm sollten 50 Kilogramm Marihuana abgeholt und in die Schweiz gebracht werden, was durch die Beschlagnahme des Fahrzeuges verhindert wurde.
Kurierfahrt und Geldwäscherei
Auch der 57-jährige Mann aus Ungarn war als Transporteur für den Drogenring tätig. Im Januar 2022 versuchte er zehn Kilogramm Kokain beim Grenzübergang in Basel aus der Schweiz auszuführen. Dieses vorgängig gelieferte Kokain war von ungenügender Qualität und sollte deshalb an die Lieferanten im Ausland retourniert werden. Er konnte dabei verhaftet werden. Auch er fuhr ein entsprechend für den Transport ausgebautes Fahrzeug.
Bei den weiteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass der Mann nebst seiner Tätigkeit als Drogenkurier auch als Geldkurier, und damit als Geldwäscher für den Drogenring arbeitete. Er wird beschuldigt, über 300'000 Franken für die «Presidente»-Gruppe gewaschen zu haben. Die beiden Männer sassen mehrere Wochen in Untersuchungshaft, bis sie im Frühjahr 2022 in den vorzeitigen Strafvollzug wechselten.
Nebst der mehrfachen qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz werden dem Kroaten auch Anstaltentreffen, also der Vorbereitung, zur Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfache weitere Widerhandlungen im selben Gesetzesbereich zur Last gelegt.
Der 57-Jährige aus Ungarn wird der mehrfachen qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (qualifizierte Menge und Bandenmässigkeit) sowie der Geldwäscherei beschuldigt. In beiden Fällen fordert die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Jahre Landesverweis.
Derzeit dauern die Untersuchungshandlungen gegen mehrere Mitglieder der Gruppe weiterhin an. Die Staatsanwaltschaft wird deren Abschluss zu gegebenem Zeitpunkt kommunizieren. Es gilt die Unschuldsvermutung. (nad)