Viele denken in seinem Alter an die Pensionierung. Sport machen, lesen, spielen, sich ehrenamtlich engagieren. Für Rolf A.* (heute 72) war das keine Option. Er übernahm eine andere, nicht ganz legale Aufgabe: In einer Garage in Urdorf ZH baute er sich eine Druckerei auf – und wollte dort mehrere Millionen US-Dollar fälschen. Jetzt steht der Geldfälscher vor dem Bundesstrafgericht.
Für die Fälschungen hätte er laut den Zeitungen von CH Media einen Lohn von einer halben Million Schweizer Franken erhalten sollen. Zusammen mit einem Serben (damals 48) aus Spreitenbach AG machte er sich an die Aufgabe. Dafür bekam er von seinem Komplizen ein WG-Zimmer in Spreitenbach bezahlt und eine Startinvestition von 130'000 Franken.
Zudem stellte ihm sein Komplize zwei jüngere Männer zur Verfügung, die ihn bei seinen Drucker-Angelegenheiten unterstützen sollten und ihm zudem als Fahrer dienten. Die beiden Handlanger wurden bereits zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht.
Beinahe perfekte Blüten
Im November 2022 flog die Maschinerie auf. Wie die Ermittler berichten, soll der Thurgauer beinahe perfekte 50-Dollar-Blüten hergestellt haben. Sein besonderes Geschick machten die Blüten weder fürs blosse Auge noch für Verkäufer mit einem UV-Scanner sichtbar. Laut Anklageschrift ist es dem Angeklagten sogar gelungen, spezielle Merkmale wie den Sicherheitsfaden und das Wasserzeichen des US-Dollars zu fälschen.
Die Blüten konnten laut Bundesanwaltschaft nur als Falschgeld identifiziert werden, weil sich ein Motiv des Sicherheitsfadens einmal zu viel wiederholte. Die sichergestellten Bögen entsprachen einem Wert von acht Millionen US-Dollar.
Polizei erwischte ihn durch Zufall
A. hatte bereits in Thailand Falschgeld produziert, sass dort im Gefängnis und war anschliessend vom thailändischen König begnadigt worden. In der Schweiz ging er seiner fragwürdigen Leidenschaft erneut nach. Beinahe hätte das geklappt – die Polizei kam ihm nur per Zufall auf die Schliche, nachdem sie dem Garagisten-Kollegen von A. einen Routinebesuch abgestattet hatten. Dieser hatte angegeben, eine legale CBD-Anlage zu betreiben, und sollte entsprechend kontrolliert werden.
Rolf A. wollte sich auf Anfrage der «Thurgauer Zeitung» nicht äussern. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wann das Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.
* Name bekannt