Richard Graf von F.* war ein renommierter Verkehrspsychologe im Aargau und vermögend. Mittlerweile sitzt der Deutsche, der seinen Adelstitel einer Adoption zu verdanken hat, wegen versuchter Anstiftung zum Auftragsmord seit drei Jahren im Knast. Er soll seinem Garagisten bis zu 300'000 Franken angeboten haben, wenn er seine Partnerin, seine Ex, und ihn mit einer Schusswaffe töte.
Das Ausmass seiner Strafe – sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe und ein zehnjähriger Landesverweis – will F. nicht akzeptieren. Deshalb hat er es angefochten – mit Erfolg! Das Bundesgericht hat seine Beschwerde teilweise gutgeheissen.
Emojis sind ausschlaggebend
In einem am Montag veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Vorinstanz den Sachverhalt bezüglich der versuchten Anstiftung willkürlich beurteilt habe. So interpretierte das Zürcher Obergericht die zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Geschäftspartner ausgetauschten E-Mails als belastend, aber hat dabei eine Sache nicht berücksichtigt: die Emojis, die im Text verwendet wurden. Sie schränken die Tragweite der Aussagen ein.
Die Zürcher Richter erachteten laut Bundesgericht die Aussagen des Geschäftspartners als sehr glaubwürdig, obwohl dieser sich in der Zwischenzeit mit dem Beschwerdeführer so sehr gestritten habe, dass es zu Handgreiflichkeiten gekommen sei. Die Vorinstanz habe auch einer Zeugenaussage zugunsten des Angeklagten und einer psychiatrischen Analyse keine Rechnung getragen.
Zürcher Justiz muss sich wieder mit dem Fall befassen
Die Experten kamen zu dem Schluss, dass der Beschwerdeführer es mit seinen Mordaufrufen nicht ernst meinte. Viele Hinweise deuteten darauf hin, dass er seine Nachrichten unter dem Einfluss von Alkohol oder Kokain verfasst hatte oder wenn er von den häufigen Streitereien mit seiner Partnerin entnervt war.
Gemäss Bundesgericht ist der Beschwerdeführer von der Anklage der versuchten Anstiftung zum Mord freizusprechen. Die Sache wird zur neuen Entscheidung an die Zürcher Justiz zurückgewiesen. (bab/SDA)