«Ich fühle mich so erniedrigt»
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Wohnung kurzfristig abgesagt:«Ich fühle mich so erniedrigt»

Reality-Stars Umzug in die Schweiz geplatzt – jetzt spricht der Mieterverband
Dürfen Motz-Mieter Mia rausmobben?

Reality-Star Mia Madisson sagt ihren Umzug nach Bülach ZH ab. Der Grund: Ihre zukünftigen Nachbarn wollten sie und ihren Mann nicht im Quartier. Das meint der Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband zu dem Fall.
Publiziert: 12.03.2025 um 18:47 Uhr
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Aktualisiert: 13.03.2025 um 11:30 Uhr
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Mia Madisson berichtet unter Tränen von dem geplatzten Umzug.
Foto: Instagram / shhhmadisson

Darum gehts

  • Mia Madissons Umzug nach Bülach ZH geplatzt, Nachbarn planten Petition
  • Mieterinnen- und Mieterverband: Aussergewöhnlicher Fall, kein Recht auf eine Wohnung in der Schweiz
  • 28-jähriger Reality-Star will sich in ihren vier Wänden wohlfühlen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Der Fall schlägt hohe Wellen: Reality-Star Mia Madisson (28) teilt ihren Followern auf Instagram mit, dass ihr geplanter Umzug von Deutschland nach Bülach ZH geplatzt ist. Unter Tränen erklärt die einstige «Bachelor»-Kandidatin, dass sie die Züglete abgeblasen hat. «Anscheinend möchte mich die Nachbarschaft nicht im Haus haben.» Der Vermieter habe sie am Telefon darüber informiert, dass er erst vor ein paar Tagen erfahren habe, wer sie sei. Er habe ihr mitgeteilt, dass die Nachbarn sogar eine Petition gegen sie geplant hätten.

«Das ist ein aussergewöhnlicher Fall», sagt Fabian Gloor (39) vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband auf Anfrage. «Mir ist weder der Fall selbst noch eine vergleichbare Geschichte bekannt.» Es komme zwar ab und zu vor, dass sich Mieter beim Verband melden, weil sie eine Wohnung nicht bekommen haben – dabei handle es sich aber nicht um dasselbe Phänomen.

Das sagt der Mieterinnen- und Mieterverband

Allgemein kann laut Gloor gesagt werden, dass es in der Schweiz per se «kein Recht auf eine Wohnung» gibt. «Wir haben das Vermieterwahlrecht.» Das heisst: Der Vermieter kann frei aussuchen, wem er eine Wohnung gibt oder nicht. Ist eine mündliche Zusage auf einen schriftlichen Vertrag erfolgt, kann der Vermieter die Zusage zurückziehen, solange der Vertrag noch nicht unterschrieben wurde.

Ist das Dokument bereits unterschrieben, kann der Vermieter einer Partei nicht verbieten, in die Wohnung zu ziehen. Ob Madisson den Mietvertrag bereits unterschrieben hat oder nur eine mündliche Zusage vorlag, geht aus ihrer Instagram-Story nicht klar hervor. Da der Umzug jedoch bereits in zwei Wochen erfolgen sollte, spricht vieles für Ersteres. So auch die gemäss Madisson gemachte Aussage des Vermieters, dass sie dennoch einziehen könnte. «Er will mich einfach warnen, falls was ist. Nicht, dass er mir dann in drei Monaten die Kündigung geben muss. Und das will er halt eben nicht. Aber wenn ich will, kann ich natürlich trotzdem einziehen.» Wer der Vermieter ist, wollte Madisson Blick nicht verraten. Die Aussagen über ihn lassen sich deshalb nicht verifizieren.

Mobbing im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten

Im Fall Madisson scheint vor allem der Unmut der Nachbarn zum abgeblasenen Wohnungswechsel geführt zu haben. «Ich will da nicht mehr rein, weil ich keine Probleme mit den Nachbarn haben will. Ich will mich einfach wohlfühlen in meinen vier Wänden», sagt die 28-Jährige.

«Es kommt vor, dass es im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten zu Mobbing und Streitigkeiten kommt», berichtet Gloor. In diesen Fällen gehe es aber meistens um Personen, die bereits an einem Ort wohnen und nicht erst einziehen möchten.

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