Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt vom 19. Dezember ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet. Es gelte zu prüfen, ob der Täter Verbindungen zur Schweiz gehabt habe, hiess es Anfang Januar (BLICK berichtete).
Nun hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) erste Ermittlungsergebnisse präsentiert: Die Abklärungen zeigen, dass die Waffe Anfang der 90er-Jahre legal in die Schweiz importiert wurde. Das sei derzeit die einzige gefundene Spur der Waffe in der Schweiz. «Die Waffe erscheint nicht in den kantonalen Waffenregistern. Es gilt festzuhalten, dass zum damaligen Zeitpunkt kein nationales Waffenrecht existierte», schreibt das Fedpol weiter.
«Die Waffennummer wurde bei einem legalen Import in den 90er-Jahren registriert», erklärt das Fedpol gegenüber BLICK. Der Importeur stehe damit nicht im Fokus der Ermittlungen.
Weiterhin sei unbekannt, welchen Weg die Waffe nahm. Diese Information hat fedpol an das BKA übermittelt. Weitere Abklärungen im Zusammenhang mit dem Anschlag in Berlin seien nach wie vor im Gange. Das eröffnete Strafverfahren der Bundesanwaltschaft der Schweiz (BA) gegen Unbekannt wird fortgeführt. Die Ermittlungen haben bisher keine konkreten Hinweise auf Bezüge des Attentäters zu Personen oder Institutionen in der Schweiz ergeben. (pma)