Sollte dies der Fall gewesen sein, wäre diese Information nicht nur für die Schweiz, sondern auch für die Kollegen in den Nachbarländern «von grosser Relevanz». Dies sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, am Mittwoch im Radio SRF.
Gewisse Hinweise von ausländischen Behörden an die Schweizer Strafverfolger hätten dazu geführt, dass auch in der Schweiz ein eigenständiges Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet werden müsse.
Im Strafverfahren wird einerseits wegen des Verdachts auf Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation ermittelt. Andererseits müsse der Verdacht des Verstosses gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat (IS) und verwandter Organisationen überprüft werden, teilte Marty auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit.
Das Strafverfahren werde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol) geführt. Zudem werde das Verfahren mit den ausländischen Behörden koordiniert. Weitere Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden, schrieb Marty.
Kurz nach dem Anschlag hatte das fedpol bereits Abklärungen dazu angestellt, ob der Berliner Attentäter Anis Amri je in der Schweiz gewesen sei. Damals konnte noch kein direkter Bezug des Tunesiers zur Schweiz festgestellt werden.
Am 19. Dezember war ein Lastwagen in einen Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz gerast. Dabei kamen insgesamt zwölf Menschen ums Leben. Der Terrorist wurde am 23. Dezember in Sesto San Giovanni bei Mailand von Polizisten erschossen.