Jetzt muss sie in den Knast
Gangster-Grosi verkaufte online Handys, die es nicht gab

Eine alte Frau aus Liechtenstein wurde wegen Zechprellerei und Betrug zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Frau argumentierte, dass die Opfer, die auf ihre Annonce hereinfielen, selber Schuld tragen – und zog mit dem Urteil vor das Bundesgericht.
Publiziert: 24.11.2023 um 16:23 Uhr
Eine alte Frau aus Liechtenstein musste sich wegen Betrugs in der Schweiz verantworten.
Foto: Shutterstock

Eine alte Dame übernachtete in Hotels, ohne zu bezahlen und verkaufte online Handys, die es gar nicht gab. Die Liechtensteinerin brachte so mehrere Menschen in der Schweiz um ihr Geld. Für diese Taten musste sie sich vor zwei Jahren vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verantworten. Trotz vierfacher Aufforderung blieb sie dem Tribunal fern, schreibt das «St. Galler Tagblatt». Das Gericht verurteilte sie in Abwesenheit zu sieben Monaten Haft.

Das Urteil liess die Rentnerin aufhorchen. In St. Gallen ging sie gegen die Haftstrafe in Berufung – erfolglos. Das Kantonsgericht minderte lediglich das Strafmass aufgrund der verlängerten Verfahrensdauer auf sechs Monate. Die Liechtensteinerin zog nun bis vor das Bundesgericht.

Vor Gericht erschien die stark gehbehinderte Rentnerin mit einem Rollator. Die Strafe der «Zechprellerei» erkannte sie an. Bei der Betrügermasche im Internet hingegen gab sie den Opfern die Schuld. Die Angeklagte argumentierte, dass das entscheidende Merkmal des Betrugs – die Arglist – bei ihren Taten fehle.

Der Betrug sei ihrer Meinung nach nicht heimtückisch und raffiniert gewesen. Vor dem Bundesgericht in Lausanne erklärte sie, die Opfer hätten mit ein wenig mehr Aufmerksamkeit erkennen können, dass es sich um kein echtes Angebot handeln könne.

Gericht sieht Betrug als gegeben

Doch das Gericht folgte ihrer Argumentation nicht. Es gebe im Internet durchaus echte Angebote, und die Annonce der Rentnerin habe sich im erwartbaren Preisrahmen befunden. Dass sie die Kunden «arglistig» um den Finger wickelte, zeigen laut dem Richter auch die Chatverläufe mit den Betrogenen. Darin erklärte die Rentnerin, weshalb die Handys so günstig seien, und täuschte später Bedauern vor, dass die Ware nicht ankam.

Und das, obwohl sie sich darüber im Klaren war, dass die Handys gar nicht existieren. Dahinter stecke laut dem Gericht eine Bereicherungsabsicht, schliesslich habe die Frau kaum Geld und wusste, dass sie die Verkaufsverträge nie hätte erfüllen können. 

Die Rentnerin versuchte, gegen das Mass der Strafe zu klagen. Statt einer Haftstrafe verlangte sie eine Geldstrafe. Das Problem: Sie konnte vor Gericht nicht beweisen, dass sie nicht erneut straffällig würde, immerhin hat sie ein langes Vorstrafenregister. Vor Gericht zeigte die Frau eine «beträchtliche Gleichgültigkeit» hinsichtlich ihrer vorigen Taten. Eine Geldstrafe könne sie ausserdem sowieso nicht bezahlen.

Die Liechtensteinerin muss jetzt also hinter Gitter. Des Landes verwiesen wurde sie allerdings nicht – und das, obwohl sie nie eine Aufenthaltsbewilligung hatte. Ihre Taten gehören nicht zu den Katalogdelikten. (jwg)

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