Sie dachten, es sei Liebe – doch sie fielen auf Schwindler rein. Ein Italiener (51) aus dem Thurgau behauptete auf Whatsapp, dass er ein General in Afghanistan sei, der von den Taliban überfallen wurde. Seine Uniform sei geklaut worden und er müsse sie bezahlen. Die Frauen überwiesen ihm immer wieder Geld, schreibt das «St. Galler Tagblatt».
Eine Zürcherin (85) hatte so insgesamt 9175 Franken verloren. Sie ist das älteste Opfer des Scammers und erhielt über Facebook Zahlungsaufforderungen. Die anderen Damen berichten von einem ähnlichen Vorgehen. Insgesamt landeten so 160'000 Franken auf dem Konto des CBD-Hanf-Handelsgeschäfts, das dem Liebesschuft gehört. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Geldwäscherei gegen den Italiener.
Als die Polizei bei dem Beschuldigten im Thurgau nach dem Rechten schauen wollte, entdeckten sie den IV-Rentner, der offenbar Cannabis konsumiert hatte und versuchte, dieses die Toilette herunterzuspülen. Bei den Ermittlungen stellten sie dann fest, dass der Beschuldigte in den Kantonen Thurgau und Zürich 25 Mal Beträge von 1000 bis 13'000 Franken von dem Konto des Hanf-Geschäfts abhob. Das Geld gab er wiederum seinem Treuhänder. «Er war meine Vertrauensperson», sagte der Beschuldigte vor Gericht.
Doch auch der Treuhänder hatte offenbar Dreck am Stecken. Der Italiener merkte, dass etwas nicht stimmte und konfrontierte ihn – erhielt aber keine Antwort. In Solothurn läuft derzeit ein Verfahren gegen den Treuhänder.
Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
Die Verteidigung plädierte deswegen für einen Freispruch. Die Argumentation: «Die Arglist neutralisiert sich durch das leichtfertige Verhalten der Opfer, welche eine Mitverantwortung tragen.» Das Gericht beschloss etwas anderes. Dass der Beschuldigte böswillig die Liebe von Frauen ausnutzte, sei Arglist und damit strafbar.
Der Italiener wurde nun wegen qualifizierter Geldwäscherei, ordnungswidriger Geschäftsführung wegen Unterlassung der Buchführung sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 1800 Franken und eine Busse von 1300 Franken. Auch die Untersuchungs- und Gerichtskosten von zirka 5000 Franken muss er übernehmen. (jwg)