Die letzten Wochen waren trocken. Wer seinen Garten trotzdem pflegen will, muss fleissig giessen – ob mit dem Gartenschlauch oder per Rasensprenger. Einer Person aus Rheineck SG schien dazu allerdings der nötige Wasseranschluss zu fehlen. Um die Pflanzen trotzdem ausreichend mit Wasser zu versorgen, zapfte die Person einfach einen Feuerhydranten ab. «Da bewässert eine private Person einfach ihren Garten mit dem Feuerwehr-Hydranten. Unverschämt!», sagt ein Leserreporter zu Blick.
Die kuriose Konstruktion bemerkte er am Samstag, am Rande der Tour de Suisse. Der Leserreporter schaut genauer hin und erkennt noch etwas. Und zwar wurde zwischen Hydrant und Schlauch eine Wasseruhr befestigt. Solche Geräte messen, wie viel Wasser abgezapft wird. Könnte das Ganze also sogar legal sein?
Für den Wasserbezug brauchts einen Zähler und eine Bewilligung
Ja. Tatsächlich dürfen sowohl private Personen als auch Firmen Wasser von Feuerwehr-Hydranten abspeisen – sofern sie eine Bewilligung einholen. «Natürlich muss dafür ein Zähler montiert werden, um den Wasserbezug zu verrechnen. Ebenso muss dies in Absprache mit der Stadt passieren», sagt Marco Forrer, Stadtschreiber von Rheineck, zu Blick.
Ist also ein Zähler montiert, dann lässt sich daraus schliessen, dass das Wasser legal abgezapft wird, sagt Forrer. «Da ein Wasserzähler montiert war, gehen wir davon aus, dass der Wasserbezug seine Richtigkeit hatte und abgesprochen war.» Trotzdem wundert sich der Leserreporter über das Vorgehen. «Ich finde es traurig, dass die Leute so faul sind.» (mrs)