Es gibt Ärzte, denen man gerne sein Leben anvertraut. Und es gibt Ärzte, die man seinem schlimmsten Feind nicht wünscht. Thomas M.*(56) gehört zur zweiten Sorte. Der Neurochirurg hat eine kriminelle Karriere hinter sich, die so manchen Berufs-Gangster eifersüchtig machen dürfte.
Seit Jahren laufen gegen den Schmerz-Spezialisten in Deutschland Verfahren. Er soll Krankenkassen und Patienten um Millionen betrogen und fehlerhafte sowie unnötige Operationen durchgeführt haben. Diverse Menschen gehen an die Öffentlichkeit oder zu Behörden und behaupten, M. habe ihr Leben ruiniert. Irgendwann wird es Thomas M. zu heiss. 2013 flüchtet er in die Schweiz.
BLICK spürt den heute 56-Jährigen in Horgen ZH auf, wo er eine Schmerzklinik eröffnet. Das hätte er aufgrund der laufenden Verfahren eigentlich nicht tun dürfen – für M. jedoch kein Problem. Er stellt sich die nötige Bescheinigung einfach selber aus. Die Zürcher Gesundheitsdirektion narrt er erfolgreich. Und kann so auch in der Schweiz drauflos pfuschen. Bis M. von seiner Vergangenheit eingeholt wird. Einer seiner Patienten klagt nach einer Operation über Komplikationen, geht zu einem andern Arzt in Behandlung. M. fliegt auf. Anfang 2014 wird ihm die Berufsausübungsbewilligung entzogen.
Acht Jahre Gefängnis drohen
Ohne Aussicht auf Arbeit kehrt M. nach Deutschland zurück. Dort wird er wenig später in seiner Rostocker Ferienwohnung verhaftet. Im September 2018 beginnt der Prozess. M. wird in Rostock wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll 2010 eine Patientin zu einer unnötigen Hals-Operation überredet haben. Der Arzt habe mit der Behandlung vor allem Geld verdienen wollen, erklärt der Staatsanwalt laut «Ostsee-Zeitung». Die OP geht fürchterlich schief. Die inzwischen 47 Jahre alte Frau ist seither dauerhaft krank und berufsunfähig. Die Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Gefängnis und ein lebenslanges Berufsverbot für den Neurochirurgen.
Richter zieht Verfahren knallhart durch
Diese Woche hält die Verteidigung ihr Plädoyer halten, eine Woche später ist die Urteilsverkündung geplant. Der Prozess drohte vorerst zu scheitern. M. befindet sich seit kurzem in Untersuchungshaft in der Schweiz, berichtet die «Ostsee-Zeitung». Erst sah es so aus, dass ohne den Hauptangeklagten der Prozess nicht hätte fortgesetzt werden können. Doch Richter Guido Lex vom Rostocker Landgericht zieht das Verfahren jetzt knallhart durch.
M. setzte sich in die Schweiz ab
M. wurde am 28. Oktober in einem Schweizer Hotel verhaftet. Das Rostocker Gericht geht davon aus, dass sich M. in die Schweiz absetzte, um einer drohenden Gefängnisstrafe in Deutschland zu entgehen. «Er versucht sich dem Verfahren zu entziehen», sagt Richter Lex.
Eine Auslieferung nach Deutschland lehnt der Arzt ab. Er schmort lieber weiter im Zürcher Untersuchungsgefängnis. Die Auslieferung gegen seinen Willen würde sechs Monate dauern. Das Rostocker Landgericht hat jetzt bestimmt, dass M. mit seiner Weigerung dem Prozess eigenmächtig fernbleibt. Somit sei die Voraussetzung erfüllt, das Verfahren ohne ihn fortsetzen zu können.
Wie die Ostsee-Zeitung schreibt, ist der Anwalt des Pfusch-Arztes im Moment in Zürich bei seinem Klienten. Das Verfahren in Rostock geht dann Anfang Dezember weiter.