Der Fall um Roger «Nzoy» Wilhelm (†37) bewegte 2021 die Schweiz. Der 37-Jährige wurde von einem Beamten der Regionalpolizei Morges VD erschossen. Sogar die Uno ging seinem Fall nach.
Wie der Kanton Waadt am Dienstag mitteilt, erwägt die Staatsanwaltschaft Notwehr und schliesst die Unterlassung der Hilfeleistung aus. «Die unterlassene Hilfeleistung kann weder diesem Agenten noch seinen drei Kollegen zur Last gelegt werden: Dies sind die Schlussfolgerungen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die am 25. November einen Entlassungsbeschluss und eine Nichteinbeziehung in die Sache erlassen hat», heisst es im Schreiben.
Die Staatsanwaltschaft gehe unter Berücksichtigung der Umstände davon aus, dass der Polizist mit einem schweren Angriff konfrontiert gewesen sei und weder Zeit noch andere erforderliche Mittel hatte, um den Angriff abzuwehren. Die Betreuung des Mannes habe erfolgt, sobald das Gelände gesichert worden sei. Im Autopsiebericht des 37-Jährigen heisst es, dass die durch den dritten Schuss verursachten Verletzungen «auf sehr kurze Sicht zwangsläufig tödlich waren». Aus diesen Gründen ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass die unterlassene Hilfeleistung nicht vorliegt.
Drei Schüsse
Darum gehts: Am 30. August 2021 machte sich der Zürcher Roger «Nzoy» Wilhelm (†37) sich mit dem Zug auf den Weg von Zürich nach Genf. Er wurde am Bahnhof in Morges VD von einem Polizisten der Regionalpolizei Morges VD niedergeschossen, nachdem er auf den Beamten und seinen Kollegen zugerannt war – er soll mit einem 26 Zentimeter langen Messer bewaffnet gewesen sein. Dreimal drückte der Polizist ab, Nzoy blieb am Boden liegen.
Videos dokumentieren den tödlichen Vorfall. Und zeigen auch die Momente nach den Schüssen: Während vier Minuten wird der angeschossene Mann nicht reanimiert, ihm werden Handschellen angelegt. Nzoy erlag noch vor Ort seinen Verletzungen. Der Fall löste schweizweit eine Rassismus-Debatte aus und beschäftigte gar die Uno.