Der Vierfachmörder wird 2000 wegen «guter Führung» vorzeitig entlassen. Tschanun erhält einen neuen Namen und beginnt im Tessin ein neues, heimliches Leben. Er zieht zu seiner Freundin nach Ronco s. Ascona TI und später nach Losone TI.
Doch wie kam Tschanun an seine neue Identität? Auf der Homepage des Kantons Zürich ist unter dem Thema «Namensänderung» folgende Erklärung zu allgemeinen Fällen zu lesen: «Grundsätzlich ist die Namensänderung da, um Nachteile, die mit dem bisherigen Namen verbunden sind, zu beseitigen. Hierbei ist der blosse Wille zur Namensänderung nicht ausreichend. Die Beweggründe müssen verständlich, nachvollziehbar (z.B. mittels Belegen) und überzeugend sein.»
Wird nur bewilligt, wenn «achtenswerte Gründe» vorliegen
Markus Stoll, Leiter Zivilstandswesen der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, sagt zu Blick: «Jede Person, die ihren Namen ändern möchte, kann bei der Namensänderungsbehörde des Wohnsitzkantons ein Gesuch einreichen. Die Namensänderung wird bewilligt, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.»
Die Namensänderung könne den Vornamen oder den Familiennamen betreffen, erklärt Stoll. «Eine Person kann auch beides abändern, sofern die Gründe erfüllt sind.» Wie es im Detail im Fall Tschanun damals aussah, ist noch unklar.
Aber: Der Zürcher Vierfachmörder ist nicht die einzige Figur in der Schweizer Kriminalgeschichte, die sich der Nachteile des belasteten Namens entledigte. So liess zum Beispiel auch Ernst Deubelbeiss seinen Namen ändern. Mit seinem Komplizen tötete er 1951 einen Bankier. Wie der «Tages-Anzeiger» vor Jahren berichtete, lebte Deubelbeiss nach seiner Haftentlassung 1978 unter dem Allerweltsnamen Ernst Schmid in Zürich-Oerlikon. (nl)