GLP-Politiker Beat Cattaruzza kämpfte öffentlich gegen Schliessung von Obdachlosen-Baracke
Jetzt zofft sich Nidauer Gemeinderat wegen Blick-Story

Der Nidauer Gemeinderat Beat Cattaruzza legte Beschwerde über die Entscheidung ein, dass eine Baracke für Bootsmietplätze abgerissen wird. Nun werfen ihm seine Kollegen vor, das Kollegialitätsprinzip verletzt zu haben. Cattaruzza rechtfertigt sich.
Publiziert: 19.12.2023 um 19:09 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2023 um 22:05 Uhr
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Fast sechs Jahre wohnte ein Obdachloser in der Baracke der Gemeinde, nun steht seine frühere Wohnung leer.
Foto: Gina Krückl

Weil er den Entscheid, einen Obdachlosen auf die Strasse zu setzen, nicht guthiess, reichte Gemeinderat Beat Cattaruzza Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt ein. Das gibt Kritik von den Kollegen. Nun wird Cattaruzza vorgeworfen, das Kollegialitätsprinzip innerhalb des Gemeinderats verletzt zu haben. 

Wie es in einer Mitteilung der Stadt Nidau BE vom Dienstag hiess, sieht das Kollegialitätsprinzip vor, dass Entscheide des Gemeinderates nach offenen und fairen Diskussionen getroffen werden. Zudem hätten die Mitglieder des Gemeinderates diese Entscheide in der Öffentlichkeit und im Stadtrat zu vertreten, wie sie der Gemeinderat gefällt habe.

Cataruzza war sich seinen Taten bewusst

Cattaruzza wirft seinen Amtskolleginnen und -kollegen vor, dass der umstrittene Beschluss im Gremium nicht oder nicht genügend diskutiert wurde, wie er der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Deshalb habe er gehandelt. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er damit das Kollegialitätsprinzip verletze. Er habe aber die Situation mit sich nicht mehr vereinbaren können.

Konkret geht es um einen Beschluss zu einem Nachkredit für den Abbruch einer «Baracke» an der Schlossstrasse 21, wie die Stadt Nidau schrieb. In diesem Gebäude habe eine Person ohne Mietvertrag gelebt, sagte Gemeinderat Joel Schweizer (Grüne), Vorsteher Hochbau, auf Anfrage.

Situation war «moralisch» nicht akzeptabel

Da die Heizung nicht richtig funktioniere und die Person bei anhaltender Kälte gesundheitliche Beschwerden hätte erleiden können, sei der Obdachlose weggewiesen worden. Zuvor habe die Stadt versucht, mit der Person eine Anschlusslösung zu finden, die Vorschläge seien jedoch stets abgelehnt worden, hiess es weiter. Cattaruzza könne diese Situation «moralisch» nicht akzeptierten, sagte der GLP-Politiker.

Nun werde der Gemeinderat fristgerecht eine Beschwerdeantwort beim Regierungsstatthalteramt einreichen. Zum Bruch des Kollegialitätsprinzips bedauere die Stadt, dass er den Eindruck erwecke, die Stadt handle willkürlich und ohne Rechtsgrundlagen. Laut Communiqué besteht für Stadtpräsidentin Sanda Hess (FDP) nun Erklärungsbedarf. (SDA/jwg)

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