Flugangebot, Europa-Park-Direktverbindung, Hundekurse
Das ändert sich im April in der Schweiz

Im April stehen wieder zahlreiche Änderungen bevor. Die SBB bieten eine Direktverbindung zum Europa-Park an, und die Swiss nimmt ein neues Reiseziel ins Flugangebot. Das ändert sich im April in der Schweiz.
Publiziert: 25.03.2025 um 10:39 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2025 um 14:38 Uhr
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Die SBB bieten eine neue Verbindung nach Deutschland an.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • SBB bieten Direktverbindung zum Europa-Park an, Swiss fliegt nach Dubrovnik
  • Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen ab 1. April
  • Bonus für Photovoltaikanlagen mit 75-Grad-Neigung steigt auf 400 Franken pro kW
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Neue SBB-Fahrt zum Europa-Park

Ab 12. April 2025 bieten die SBB eine Direktverbindung ab Zürich zum Europa-Park an. Der sogenannte Railcoaster fahre nicht nur direkt von Zürich nach Ringsheim (D), wo der Europa-Park beheimatet ist, er biete in Basel auch Anschluss für Reisende aus der Westschweiz und dem Mittelland, teilen die SBB mit. Bisher fuhr der Railcoaster lediglich ab Basel zum Europa-Park.

Zum Einsatz kommt ein moderner Fernverkehrszug mit bedientem Restaurant und kostenlosem WLAN. Dieser fährt jeweils samstags, sonntags und an ausgewählten Feiertagen.

Mehr zu den neuen Europa-Park-Verbindungen. 

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Neue Swiss-Flüge

Die Swiss fliegt ab dem 17. April gemäss Sommerflugplan bis zu fünfmal pro Woche ins kroatische Dubrovnik. Ein Flug in die beliebte Feriendestination dauert rund 1 Stunde und 50 Minuten.

Nicht nur ist die Altstadt ein Unesco-Weltkulturerbe, Dubrovnik war auch Drehort mehrerer beliebter Filme und Serien, darunter «Star Wars» und «Game of Thrones».

Mehr zum Sommerflugplan der Swiss und ihrer Schwester-Airline Edelweiss.

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Bonus für Photovoltaikanlagen

Per 1. April 2025 wird der Bonus für Photovoltaikanlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad stark erhöht. Für integrierte Anlagen steigt er von 250 auf 400 Franken pro Kilowatt installierter Leistung, für angebaute und frei stehende Anlagen von 100 auf 200 Franken.

Dies setzt einen Anreiz zum Bau von Fassadenanlagen, die im Winterhalbjahr viel Strom produzieren. Anlagen ab einer Gesamtleistung von 100 Kilowatt erhalten für die Leistungen unter 100 Kilowatt den Vergütungssatz für integrierte Anlagen (330 Franken pro Kilowatt) und 250 Franken pro Kilowatt für die darüber hinausgehende installierte Leistung.

Ebenfalls per 1. April 2025 wird der Leistungsbeitrag der Einmalvergütung für die stark wachsenden Marktsegmente der Anlagen mit weniger als 30 Kilowatt Leistung sowie für angebaute und frei stehende Anlagen ab 100 Kilowatt um je 20 Franken gesenkt.

Keine Senkung gibt es in der Leistungsklasse von 30 bis 100 Kilowatt, die weniger stark wächst. Damit wird es finanziell attraktiver, grössere Anlagen zu bauen und möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung auszunutzen.

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Meldepflicht bei Cyberangriffen

Auch neu ab April müssen die Betreiber kritischer Infrastrukturen Cyberangriffe mit grossem Schadenspotenzial dem Bund melden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Gesetzesänderung und die zugehörige Verordnung in Kraft. Für den Fall, dass Behörden, Organisationen oder Unternehmen die Meldepflicht missachten, sieht das Gesetz Bussen vor.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür treten allerdings erst am 1. Oktober in Kraft. In den ersten sechs Monaten gilt somit zwar die Meldepflicht, das Unterlassen von Meldungen wird aber noch nicht sanktioniert.

Die Meldepflicht gilt zum Beispiel für Bundesrat und Parlament, für die Bundesanwaltschaft und die Armee sowie für Hochschulen, Banken, Gesundheits- und Energieversorger, die SRG und Bahnunternehmen. Gemäss dem Erlass müssen Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) gemeldet werden.

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Änderungen in einzelnen Kantonen

Hundekurse in Basel-Stadt 

Basel-Stadt führt nach einer Zunahme von Vorfällen mit aggressiven Hunden wieder eine Pflicht zum Besuch eines praktischen Hundehaltekurses ein. Die vom Grossen Rat beschlossene Kurspflicht gilt ab 1. April. Sie gilt aber nur für Personen, die erstmals einen Hund halten.

Die Lektionen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Übernahme des Hundes absolviert werden. Das Mindestalter der Hunde zu Kursbeginn beträgt vier Monate.

Neue Preise im Zoo Zürich 

Ein Besuch im Zoo Zürich wird ab dem 1. April 2025 teurer. Der Zoo erhöht seine Ticketpreise, weil die Kosten für Strom und Futter deutlich gestiegen sind. Neu kosten Einzeleintritte für Erwachsene, Jugendliche und Kinder jeweils 2 Franken mehr. Während der Hauptsaison kostet ein normaler Eintritt an der Kasse künftig 32 Franken. Für Kinder unter sechs Jahren bleibt der Eintritt gratis.

Der Zoo bezeichnete seinen Preisaufschlag als «moderat». Zuletzt wurden die Eintrittspreise im Jahr 2020 erhöht.

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Das musst du ab April auch noch wissen

Einreisegenehmigung: Für Reisen ins Vereinigte Königreich reicht ab dem 2. April 2025 ein Reisepass allein nicht mehr aus. Es braucht zusätzlich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Die Genehmigung für Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland kostet rund 11 Franken. Sie ist zwei Jahre lang gültig.

Mehr zur elektronischen Reisegenehmigung.

Mautsystem: Frankreich stellt sein Mautsystem um. Das sogenannte Free-Flow-Mautsystem, das es teilweise schon jetzt gibt, wird ausgeweitet. Künftig soll die Maut nur noch elektronisch gezahlt werden. Mautstationen sollen langfristig abgeschafft werden.

Beim Free-Flow-System wird das Kontrollschild automatisch von Kameras erfasst. Man muss jedoch selbst aktiv werden und die Maut für die gefahrene Strecke innerhalb von 72 Stunden entrichten. Andernfalls droht eine Busse.

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