Nach der Ausschaffung von Marija (17)
Mordruhung gegen Migrationsamt-Mitarbeiter

Der Fall der ausgeschafften Marija Milunovic (17) aus Sargans SG erhitzt die Gemüter. Offenbar so sehr, dass das St. Galler Migrationsamt Morddrohungen erhält.
Publiziert: 17.02.2017 um 14:26 Uhr
|
Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:44 Uhr
Marija und ihre Mutter Svetlana Milunovic vor der Ausschaffung in ihrem Zuhause in Sargans.
Foto: PHILIPPE ROSSIER
Nicole Bruhin

Seit Monaten beschäftigt das Schicksal von Marija Milunovic aus Sargans SG Behörden, Medien und die Bevölkerung. Vor drei Tagen liess das Migrationsamt die 17-Jährige nach Serbien ausschaffen (BLICK berichtete).

Ein Entscheid mit Folgen. Nicht nur für Marija, sondern auch für das Amt. «Ich habe mehrere Morddrohungen erhalten», sagt René Hungerbühler, Sprecher des Migrationsamts des Kantons St. Gallen zu BLICK.

Es würden täglich E-Mails eingehen mit wüsten Beschimpfungen und Drohungen. «Am Schalter werden unsere Mitarbeitenden auch beschimpft. Wir erhalten zudem Post mit Beleidigungen», sagt er. In den sozialen Netzwerken wie Facebook wird Hungerbühler sogar namentlich und mit Bild verunglimpft.

Strafanzeige eingereicht

Die Situation im Amt sei sehr angespannt. «Es ist unser Job, solche Situationen zu meistern. Jedoch gehen einem solche Drohungen schon nahe und sind eine klare Grenzüberschreitung, die in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden können», meint Hungerbühler.

René Hungerbühler wird auf Facebook mit Bild an den Pranger gestellt.
Foto: Printscreen

Heute Freitag hat er deswegen Strafanzeige wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Beschimpfung bei der St. Galler Staatsanwaltschaft eingereicht. Diese richte sich konkret gegen eine Person, die ihn bedroht habe.

Amt rechtfertigt Ausschaffungs-Entscheid

Hungerbühler und das Amt stehen hinter dem Entscheid im Fall Marija. «Die Nichterteilung der Aufenthaltsbewilligung, die Wegweisung und die Ausschaffung waren verhältnismässig und rechtmässig. Dies haben verschiedene voneinander unabhängige Gerichte bestätigt.»

«Der Anspruch auf Familiennachzug muss bei Kindern über zwölf Jahren innert zwölf Monaten geltend gemacht werden.» Diese Frist wurde verpasst. «Die Mutter ist nicht Schweizerin. Marija Milunovic ist auch kein Kind mehr, sie ist knapp 18-jährig.» Zudem sei das Umfeld von Marija in Serbien für eine Ausschaffung geprüft worden – es sei unbedenklich.

Die junge Sarganserin spielte früher beim FC Balzers.
Foto: Philippe Rossier.

Die gesetzlichen Bestimmungen für einen Aufenthalt würden in ihrem Fall ganz einfach fehlen. Marija sei denn auch kein Einzelfall: «Im Jahr verzeichnen wir im Durchschnitt drei solche Entscheide.» 

Petition für Marija gestartet

Die Unterstützer von Marija mobilisieren derweil weiter. Gestern wurde die Petition «Save Marija Milunovic» lanciert. Die Initianten wollen ihren Fall wohl ans Bundesgericht ziehen: «Unterschreiben Sie noch heute, um Marijas wohlverdientem Aufenthalt in der Schweiz Nachdruck zu verleihen. Damit wir dem Bundesgericht zeigen können, dass wir geschlossen hinter ihr stehen und solch eine Willkür nicht dulden, schon gar nicht von den Ämtern dieses Landes.»

In der Zwischenzeit ist Mutter Svetlana Schwendinger am Freitag zu ihrer Tochter nach Serbien gereist. Die 17-Jährige soll dort vorwiegend in einem Hotel leben. Die Mutter will so lange bei ihr bleiben, bis klar ist, ob ihre Tochter als Au-pair im Fürstentum Liechtenstein – unweit von Sargans – arbeiten kann.

Das Fürstentum will gemäss Anwalt von Schwendinger in den nächsten zwei Wochen über einen Auftenthalt entscheiden.

Eine Rückkehr nach St. Gallen scheint trotz Petition und Bürgerprotesten eher unrealistisch. «Der Sachverhalt für die Ausschaffung ist klar», meint Hungerbühler.

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