Ex-Justizvollzugs-Chef Thomas Manhart kritisiert Corona-Massnahmen in Heimen
Betagte werden «genötigt und der Freiheit beraubt»

Der ehemalige Leiter des Amts für Justizvollzug des Kantons Zürich geht hart mit den Besuchsverboten in Alters- und Pflegeheimen ins Gericht: Für Thomas Manhart seien die aktuellen Massnahmen gleichzusetzen mit Freiheitsberaubung und Nötigung.
Publiziert: 26.05.2020 um 11:17 Uhr
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Thomas Manhart (l.) war zwölf Jahre lang der oberste Gefängnischef im Kanton Zürich. Er bezeichnet die Corona-Massnahmen in Heimen als Freiheitsberaubung.
Foto: Keystone

Seit über zwei Monaten leben die Menschen in Alters- und Pflegeheimen wegen der Coronavirus-Pandemie unter Verschluss. Für Thomas Manhart ein unhaltbarer Zustand. «Als ehemaliger oberster Gefängnischef kenne ich mich sehr gut aus mit dem Einsperren von Menschen», schreibt er in einem Kommentar für den «Tages-Anzeiger». Genauso erginge es Heimbewohnern momentan.

Manharts Mutter lebt in einem Heim. Auch sein behinderter Sohn. Die 91-Jährige leide besonders unter der Trennung von ihren Angehörigen. «Der zwischenzeitlich erlaubte Besuch hinter Trennscheiben und die neuestens unter vielen Auflagen zulässige Ausgangsmöglichkeit sind ein schwacher Trost», schreibt Manhart.

Was aktuell mit den alten und behinderten Menschen gemacht werde, sei für Manhart Freiheitsberaubung und Nötigung. «Natürlich wird man mir entgegenhalten, dafür gebe es gesetzliche Rechtfertigungsgründe. Diese Begründung reicht aber nicht», so der 63-Jährige.

Kritik an Bund und Kantonen

Dabei will Manhart nicht die Heimverantwortlichen und Betreuungspersonen kritisieren, sondern die dafür verantwortlichen Personen auf höchster kantonaler und Bundesebene. «Freiheitsbeschränkende Massnahmen müssen immer verhältnismässig und angemessen sein.» Beides sei nicht mehr gegeben.

Manharts Hauptkritikpunkt: «Die starken Einschränkungen in der persönlichen Freiheit sind nach wie vor zeitlich unbeschränkt gültig.» Auch die Zürcher SVP-Kantonsrätin Maria Rita Marty will die Besuchsregeln in den Heimen möglichst rasch aufheben.

Angemessenheit der Massnahmen soll regelmässig geprüft werden

Die Massnahmen sollten laut dem Juristen in regelmässigen Abständen auf ihre Angemessenheit geprüft werden. Aus rechtlicher Sicht sei für Manhart auch fragwürdig, wenn der individuelle Grundrechtsschutz durch «blosse Verwaltungsanordnungen» für derart lange Zeit eingeschränkt würde. Betagte und Behinderte hätten aber nun mal keine starke Lobby, die sich für sie einsetzt.

Die Angehörigen aus den Heimen zu holen, ist für Manhart ebenfalls keine Option: «Wer so argumentiert, dem muss entgegengehalten werden, dass in der heutigen Zeit die meisten Familien darauf angewiesen sind, dass sie sehr betagte Eltern oder Behinderte von einem gewissen Grad der Betreuungsbedürftigkeit an in Heimen unterbringen können.»

Dass über die Hälfte der Corona-Toten in der Schweiz gemäss Recherchen des «Tages-Anzeigers» in Alters- oder Pflegeheimen starb, greift Manhart jedoch nicht auf. Nur so viel: «Es besteht tatsächlich die grosse Gefahr, dass für manch betagten alten Menschen dieser Frühling im Corona-bedingten Gefängnis auch sein letzter sein wird.»

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