Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sagt es überdeutlich: «Erniedrigend und unmenschlich» seien Szenen, die sich während einer Zwangsausschaffung in Genf abgespielt haben. Demnach fesselte ein Polizei-Grossaufgebot eine im vierten Monat schwangere Frau vor den Augen ihrer Kinder und trug sie «auf inadäquate Art und Weise» die Treppe hinunter, obwohl sie sich mehrmals über Schmerzen am Bauch beklagte. Mehr noch: Die Mutter musste ihr Baby in Handschellen stillen.
Die Genfer Behörden erklärten in einer Stellungnahme, dass der Vater gedroht hatte, seine Kinder im Falle einer Rückführung zu verletzen. Die Fesselung der Mutter rechtfertigen sie mit der Gefahr, dass die Kinder verletzt werden könnten.
33 Zwangsausschaffungen begleiteten Mitglieder der Antifolterkommission im Jahr 2021. Jetzt ziehen sie Bilanz. 130 Personen – darunter sechs Familien mit 15 Kindern – wurden laut ihrem Bericht mit Sonderflügen zwangsweise in ihr Heimatland gebracht: das letzte Mittel, wenn sich abgewiesene Asylsuchende gegen eine Rückführung stemmen.
Insgesamt sei der Umgang mit den Geflüchteten professionell und respektvoll gewesen, so die Kommission. Und doch macht ihr Protokoll gleich mehrere entwürdigende Vorfälle publik.
Mit Gürteln gefesselt
Im Kanton Waadt fesselten vermummte Spezialeinheiten eine Person auf dem Weg zum Flughafen mit Handschellen und Fussfesseln, obwohl sie sich kooperativ verhielt. Für den Transport im Gitterwagen schalteten die Polizisten das Blaulicht an. Auch bei anderen Ausschaffungen wendeten Beamte Fesselungen mit Metallschellen, Manschetten und Gürteln an. «Die Kommission erinnert daran, dass Vollfesselungen nur bei körperlich manifestierter Renitenz anzuwenden sind und wenn die Rückzuführenden sich selbst oder andere gefährden», schreiben die Beobachter.
Im Kanton Schwyz setzten Polizisten einem Mann einen Helm auf und legten ihm Handschellen an – angeblich wegen Selbstverletzungsgefahr. Laut der Kommission verhielt sich der Betroffene kooperativ. Während einer Fahrt zum Flughafen, die viereinhalb Stunden dauerte, verboten die Beamten dem Mann, kurz auszusteigen, obwohl er an einer Beinvenenthrombose litt und gerinnungshemmende Medikamente einnehmen musste. In ihrer Stellungnahme rechtfertigten sich die kantonalen Behörden damit, dass der Sicherheit ihrer Einsatzkräfte hohe Priorität beigemessen werde.
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Die Antifolterkommission kritisiert auch Familientrennungen. In einem Fall wurde ein Vater vor der Zwangsausschaffung von seiner Familie isoliert – einen ganzen Monat lang. Die Beobachter fordern das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie die Kantonale Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) auf, das Kindeswohl «jederzeit vorrangig zu berücksichtigen» und hielten fest, dass Kinder nur in Ausnahmefällen von einem Elternteil getrennt werden dürfen.
Zum Corona-Test gezwungen
Die NKVF beobachtete zudem 17 Corona-Zwangstests an Flughäfen. Die entsprechende rechtliche Grundlage – eine Anpassung im Ausländergesetz – ist seit Anfang Oktober 2021 in Kraft.
Bei einem der Zwangstests wurde eine Person, die sich widersetzen wollte, mit einem Gürtel gefesselt, von fünf Personen auf den Boden gelegt und für den Nasenabstrich am Kopf festgehalten.
In einem anderen Fall verspotteten Polizisten untereinander eine Frau als «sterbenden Schwan», weil sie beim Corona-Zwangstest in Ohnmacht gefallen war.