Eine illegale Handy-Aufnahme rettete ihn
Ex-Frau dichtete Thomas B. eine Vergewaltigung an

Seit fünf Jahren fliegen zwischen Thomas B. (56) und seiner Ex-Frau Aicha B. (39) die Fetzen. Mit der Vergewaltigungs-Keule wollte sie ihn schliesslich ganz zu Fall bringen. Doch der Mann hat Beweise, die Lüge fliegt auf.
Publiziert: 21.06.2022 um 09:58 Uhr
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Aktualisiert: 21.06.2022 um 20:17 Uhr
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Thomas B. (56) wollte sich von seiner Ex-Frau scheiden lassen. Gegen ihren Willen. Sie unterstellte ihm dann, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Nur Tonbandaufnahmen retteten B. vor diesem Vorwurf.
Foto: Thomas Meier
Beat Michel

Der Mann wirkt aufgewühlt und aufgeregt, als er das Blick-Team in seinem Einfamilienhaus in einer mittelgrossen Stadt im Baselbiet empfängt. Thomas B.* (56) will, dass alle seine Geschichte erfahren. Im Scheidungskrieg mit seiner Ex-Frau Aicha B.* (39) aus Nordafrika hat er nämlich beinahe alles verloren. Um ihn kurz vor der Scheidung noch ganz zu Fall zu bringen, erfand sie zwei sexuelle Übergriffe. Bei sich zu Hause im Keller habe er sie mehrfach vergewaltigt, so ihr Vorwurf. Doch mit viel Glück hat ihr Mann die perfekten Vorsichtsmassnahmen getroffen.

Der ehemalige Firmeninhaber aus dem Baselbiet erinnert sich genau an den Abend vom 23. Januar 2018: «Sie lud mich in mein Haus ein, sie müsse was besprechen.» Freunde warnten den Geschäftsmann noch vor dem Treffen. Doch er fährt trotzdem spätabends zu Aicha B.* nach Hause. Es ist eigentlich sein eigenes Haus, das er wegen der Trennung 2016 kaum betreten durfte. Wer sich gegen den Willen des Ehepartners scheiden lassen will, muss zwei Jahre Wartefrist absitzen. Zum Treffen nimmt er zum Glück seinen Schutzengel mit: In seiner Jackentasche steckt er ein altes iPhone 4. B. lässt während des ganzen Treffens die Tonaufnahme laufen. «Es war eine Eingebung, die mich später retten sollte», so B. Auch die Konsumenten- und Beratungszeitschrift «Beobachter» berichtete über den Fall.

Keine Gewalt auf der Aufnahme hörbar

Blick hörte sich einen Teil der über fünfstündigen Aufnahme an. Die Qualität der Aufnahme ist gut, die beiden Eheleute reden entspannt miteinander. Mehrmals versucht Aicha B. ihren Noch-Ehemann zu überzeugen, dass sie es noch einmal versuchen sollten. Sie bittet um eine Eheberatung. Von Streit oder Gewalt ist auf der ganzen Aufnahme nichts zu hören. Dafür ist eindeutig auszumachen, dass sie ihn versucht, zu verführen. Sie bedauert, dass sie keinen Sex mehr haben, dann küsst sie ihn. Spät in der Nacht fährt er schliesslich nach Hause und sichert die Aufnahme.

Am 26. Januar 2018 will sie ihn noch einmal sehen. Als Verstärkung hat sie diesmal ihre Mutter aus Marokko einfliegen lassen. Diesmal ist er bereits kurz nach 20 Uhr bei ihr. Wieder nimmt sein iPhone alles auf. Zwei Stunden lang diskutiert er mit der Schwiegermutter. Auch sie bittet ihn, von der Scheidung abzusehen. Als sie schlafen geht, versucht es Aicha B. wieder mit Erotik: «Sie küsste mich innig, dann befriedigte sie mich oral», erzählt Thomas B. Er habe es nicht gewollt, aber zugelassen.

Nach diesen beiden Treffen reicht Thomas B.s Anwalt schliesslich die Scheidung beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft ein. Kaum erfährt Aicha B. davon, packt sie aber den psychologischen Zweihänder aus. Nach einem Streit bei der Übergabe des Sohnes lässt sie die Polizei kommen und macht Anzeige. Ihr Mann habe sie im Keller an den beiden Abenden vergewaltigt. Sie wusste nichts von den heimlichen Tonaufnahmen ihres Mannes.

Gebrandmarkt als Vergewaltiger

Trotzdem ist B. plötzlich als Vergewaltiger gebrandmarkt, obwohl die Anschuldigungen erfunden waren. «Es war eine Ansammlung von Lügen und Verdrehungen der Realität», sagt Thomas B. zu Blick. Obwohl er die Audioaufnahmen bei der Polizei erwähnt, vergehen 229 Tage, bis die Anwältin seiner Frau auf die Beweise reagiert. Ihre Reaktion nach diesen 229 Tagen: «Die sexuellen Übergriffe könnten auch an anderen, nicht konkretisierten Tagen stattgefunden haben.»

«Ich kassierte nach meiner Befragung eine 12-tägige Wegweisung. Die Gegenanwältin dehnte sie gleich auf 88 Tage aus. Trotz meiner Beweise wurde das so akzeptiert», sagt Thomas B. traurig. Es begann eine schwierige Zeit für den Vater eines vierjährigen Kindes. Er sagt: «Wenn die Lehrerin einen Termin für den Elternabend abmachen wollte, musste ich sagen, dass es nicht geht. Ich habe eine Wegweisung. Das löste bei den Lehrkräften ein Kopfkino aus, auch wenn sie die Hintergründe nicht kannten. Ich war automatisch geächtet.»

Doch für die Staatsanwaltschaft sind die Tonaufnahmen aussagekräftig. Sie lässt die heimlich gemachten Aufnahmen als Beweismittel zu und stellt das Verfahren im Februar 2019 gegen Thomas B. ein.

Der lässt die erlogene Vergewaltigung aber nicht auf sich sitzen und dreht den Spiess um. Er reicht nach der Akteneinsicht Anzeige wegen falscher Anschuldigung ein. Die Frau muss sich am Dienstag für falsche Anschuldigung vor dem Strafgericht Muttenz verantworten. Ihr neuer Anwalt plädiert dabei auf Freispruch. Wichtigstes Argument: Die Unverwertbarkeit der Aufnahmen – da sie ohne das Wissen von Aicha B. gemacht wurden.

* Namen geändert

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