Er glaubte, die UBS schulde ihm 170 Mrd.
Ex-Kapitän erleidet Schiffbruch vor Gericht

Der Österreicher Gustav Jobstmann (62) wollte viel Geld von der UBS. Um an sein Ziel zu kommen, gab er an, im Auftrag der Erben des indonesischen Ex-Diktators Achmed Sukarno (1901–1970) zu handeln.
Publiziert: 06.07.2018 um 22:25 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 02:17 Uhr
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Vermeintlicher Wirtschaftmediator: Ex-Kapitän Gustav Jobstmann (62).
Foto: zvg
Viktor Dammann

Ein Kapitän läuft auf Grund. Am Mittwoch stand Gustav Jobstmann (62) vor dem Zürcher Obergericht. Der Österreicher hatte die Verurteilung des Bezirksgerichts wegen Urkundenfälschung, falscher Anschuldigung und versuchter Nötigung angefochten. Sein Vergehen: Jobstmann gab bei der UBS an, einen Auftrag der Erben des 1970 verstorbenen indonesischen Ex-Diktators Achmed Sukarno zu haben. Das Problem: Der vermeintliche Auftrag war reine Einbildung.

Doch: Vor Gericht hält der ehemalige Hochsee-Kapitän an seiner Version fest: «Ich sollte dem unehelichen Sohn Sukarnos helfen, zu seinem Erbe zu kommen.»

Krude Dokumente sollten ihn legitimieren

Die irre Geschichte beginnt 2013: Gustav Jobstmann, selbsternannter Wirtschaftsmediator, kreuzt höchstpersönlich am Hauptsitz der UBS am Zürcher Paradeplatz auf und präsentiert den Bankoberen verschiedenste Dokumente, die ein Guthaben von 170 Milliarden Franken beweisen sollen. Sogar der chinesische Staatsgründer Mao hatte einmal mitunterschrieben.

Auf den Papieren war die Grossbank aber nicht am Paradeplatz, sondern am «Paradeplate» domiziliert. Auch die ebenfalls irgendwie involvierte Schweizerische Nationalbank wurde als «Schweizerische Natiuonal Bank» bezeichnet. Kein Wunder also, dass die Grossbank keine Lust hatte, dem Österreicher nur einen Rappen zu geben. 

Für seine freche Forderung landete er in U-Haft

Nach der schnöden Abfuhr fuhr der Ex-Hochseekapitän schärferes Geschütz auf und betrieb die Grossbank auf 170 Milliarden. Als die Bank daraufhin Rechtsvorschlag erhob, setzte Jobstmann einen drauf und zeigte die UBS wegen Betrugs an. Bei seiner Anhörung bei der Zürcher Staatsanwaltschaft wurde Jobstmann im Februar 2014 verhaftet und für zweieinhalb Monate in U-Haft genommen. 

Beim Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht führte sein Anwalt aus, sein Mandant habe krankhaft auf der Echtheit der Dokumente beharrt. Dies Argument verfing auch vor dem Obergericht nicht. Er habe wissen müssen, dass an der Sache was faul ist. Aber: Es bestrafte Jobstmann nur noch wegen der Urkundenfälschungen mit einer bedingten Geldstrafe von 6000 Franken.

Da der Kapitän das Obergerichtsurteil noch anfechten kann, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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