Der Spuk beginnt wieder – Schweizer Polizeien warnen vor Vandalismus
Vorsicht bei diesen Halloween-Streichen!

Die Nacht des Gruselns rückt näher. Am Donnerstag ziehen wieder allerlei böse und irrwitzige Kreaturen um die Häuser. Beim Streiche spielen ist jedoch Vorsicht geboten. «Schabernack» ist häufig strafbar.
Publiziert: 30.10.2024 um 20:41 Uhr
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Am Donnerstag geistern kleine und grosse Kreaturen umher.
Foto: keystone-sda.ch

Auf einen Blick

  • Halloween zieht Tausende Schweizer Kinder in seinen Bann
  • Polizei in Aargau erlebte eine Horror-Nacht mit Vandalismus
  • Hohe Geldstrafen drohen bei einigen Streichen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Janine EnderliRedaktorin News

Halloween zieht jedes Jahr Tausende Schweizer Kinder in seinen Bann: Mit wilden Verkleidungen ziehen die Kleinen von Tür zu Tür und fragen nach Süssem. Doch nicht nur kleine Kinder zieht es auf die Strasse. Auch Ältere geistern herum – und die machen die Warnung «Süsses, sonst gibts Saures» öfter wahr als die Primarschüler. Dass die vermeintlich harmlosen Streiche aber teuer werden können, ist vielen nicht bewusst. Blick sagt, welche Streiche du besser sein lassen solltest. 

Im Kanton Aargau erlebte die Polizei an Halloween 2023 eine ungemütliche Nacht. Sachbeschädigungen und Vandalismus beschäftigten die Ordnungshüter. In Spreitenbach AG wurde ein Polizeiauto mit Eiern beworfen, in Würenlingen AG gingen gar die Scheiben eines Postautos zu Bruch. Auch andere Kantone hatten mit Eierwerfern, Sturmklingeln und brennenden Abfalleimern zu kämpfen. «Leider wird Halloween ausgenutzt und als Freipass gesehen», sagt Daniel Wächter, Mediensprecher bei der Kantonspolizei Aargau, auf Anfrage. 

«Stellen eine Häufung von Unfug fest»

Aus diesem Grund reagierten einige Schweizer Polizeikorps im Hinblick auf die diesjährige Ausgabe des Festes mit Massnahmen. So verschickten unter anderem die Kantonspolizeien Aargau, Luzern und St. Gallen ein Schreiben, das Eltern sensibilisieren soll. In den Briefen wird auf die Strafbarkeit einiger Handlungen hingewiesen. Zudem geben nahezu alle Deutschschweizer Kantone an, ihre Patrouillentätigkeiten in der Halloween-Nacht zu erhöhen.

Zu strafbaren Handlungen zählen das Verunstalten oder Beschmieren von Hausfassaden, das Beschädigen von Autos, das Anzünden von Briefkästen, aber auch Diebstähle im Zusammenhang mit Halloween. «Wir stellen eine leichte Häufung von Sachbeschädigungen und Unfug fest», erklärt Milo Frey, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen. Die Polizei hat deshalb eine Reihe von Massnahmen ergriffen: «Wir führen im Vorfeld wie auch an Halloween selber verschiedene Präventionsmassnahmen durch», erklärt Frey. «So werden zum Beispiel Verkaufsstellen angeschrieben und bezüglich Verkauf von Eiern sensibilisiert.» 

Was passiert bei einem Eierwurf?

Einem Eierwerfer droht unter Umständen eine Anzeige, bestätigen verschiedene Deutschweizer Polizeien. «Bei einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rapportieren wir an die Staatsanwaltschaft, die dann – sofern Täter ermittelt wurden – über ein mögliches Strafmass entscheidet.» Bei der Kantonspolizei Zürich und Bern tönt es ähnlich. «Die Patrouillen werden vor allem in den Städten Bern und Biel verstärkt im Einsatz stehen», erklärt Sarah Wahlen, Mediensprecherin bei der Kantonspolizei Bern auf Anfrage. 

Das Wort «Streich» klingt zwar harmlos, die finanziellen Konsequenzen können je nach Straftat jedoch erheblich sein. Unter Umständen haften auch die Eltern für die Vergehen ihres Nachwuchses. Ein Blick ins Strafgesetzbuch zeigt: Eine Geldstrafe liegt schnell im vierstelligen Bereich. Eine Summe, die Jugendliche nicht unbedingt auf der Seite haben. In schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe. 

Wer an seinem Haus oder Auto eine Sachbeschädigung feststellt, sollte immer zuerst die eigene Versicherung kontaktieren. Sie nimmt dann Kontakt mit der Haftpflicht des Verursachers auf. Wenn nicht urteilsfähige Kinder oder Jugendliche einen Sachschaden verursachen und die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt haben, kommt die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf. 

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