Das Einschläfern ist der letzte Ausweg, wenn ein Haustier schwer krank oder verletzt ist. Dies wird in der Schweiz von einem Tierarzt durchgeführt. Es gibt jedoch Menschen, die diese Verantwortung selbst in die Hand nehmen – so auch eine Frau (56) aus dem Kanton St. Gallen.
Um ihren kranken Hund von seinen Qualen zu befreien, begibt sich die Frau anfangs Mai mit ihrer Selbstladepistole der Marke SIG in den Keller, wie «20 Minuten» berichtet. Der Hund wartet dort bereits auf sein Frauchen. Was dann passiert, beschreibt die Staatsanwaltschaft St. Gallen später im Ende Juli ausgestellten Strafbefehl so: «Mit der geladenen Pistole trat sie zum Hund hin, gab ihm einen Kuss auf die Stirn und erschoss ihn mit einem aufgesetzten Schuss in die Stirn.» Der Hund war auf der Stelle tot.
Hund wurde nicht betäubt
«Die Frau tat dies, um den kranken Hund von seinem Leiden zu erlösen», fügt die Staatsanwaltschaft hinzu. Die Frau hat ihren Hund nicht betäubt, bevor sie auf ihn geschossen hat.
Die St. Gallerin war im Besitz weiterer Waffen. Abgesehen von der Selbstladepistole verfügte sie über eine Kalaschnikow, eine zusätzliche Pistole, eine Schlagrute, diverse Patronen und Munition. Laut «20 Minuten» besass sie für die Erbstücke keine Waffenscheine oder Berechtigungen, mit Ausnahme der benutzten Pistole.
Busse und Waffenentzug
Die Frau wurde Ende Juli per Strafbefehl verurteilt. Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte sie wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes sowie wegen Übertretung des Waffengesetzes. Die 56-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken (insgesamt 1500 Franken). Für diesen Betrag muss die Frau nur aufkommen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nochmals gegen das Gesetz verstösst.
Zusätzlich muss die Frau eine Busse sowie weitere Gebühren und Auslagen in Höhe von insgesamt 1650 Franken zahlen. Obwohl der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist, werden ihr die Waffen entzogen. Die Selbstladepistole wird verwertet und die Kantonspolizei St. Gallen erhält das beschlagnahmte Sturmgewehr zur Überprüfung. (gs)