Dachte, es seien Fälschungen
Räuber verkaufte echte Picasso-Bilder auf Thurgauer Flohmarkt

Zwei Männer überfielen im Oktober 2020 einen Senior in Weinfelden TG. Dabei klauten sie zwei echte Bilder von Pablo Picasso. Nun wurden den Räubern der Prozess gemacht. Dabei kam raus: Die Bilder sind weg. Sie wurden auf dem Flohmarkt verhökert.
Publiziert: 13.03.2023 um 15:10 Uhr
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Aktualisiert: 14.03.2023 um 09:50 Uhr
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Auf einem Flohmarkt im Kanton Thurgau sollen zwei echte Picasso-Bilder verkauft worden sein. (Archivbild)
Foto: Suisse Events, Flohmarkt Romanshorn
Janine Enderli

Sie überwältigen ihr Opfer, fesselten es und durchsuchten das Haus. Im Oktober 2020 überfielen zwei Männer einen Senior (80) in Weinfelden TG. Die Beute: insgesamt 75'000 Franken wert. Darunter auch zwei Bilder von Pablo Picasso (1881-1973) im Wert von 50'000 Franken. Einer der Räuber wurde verhaftet und musste sich nun vor dem Bezirksgericht Weinfelden verantworten, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Der serbisch-kosovarische Doppelbürger (37) konnte durch seine DNA-Spuren überführt werden. Denn: der Beschuldigte ging der Polizei 2021 bei einem weiteren Einbruch ins Netz. Bis heute sind die Gemälde verschollen. Wo sich die Bilder befinden, wisse er nicht, erklärte der 37-Jährige beim Prozess. Denn: Sie wurden zum Schleuderpreis verhökert. «Das waren Fälschungen, ich habe sie für 150 Euro auf dem Flohmarkt verkauft», sagte der Räuber vor Gericht.

Es sei ein Diebstahl geplant gewesen, kein Raubüberfall

Während der Verhandlung verstrickte er sich in kuriose Erklärungen und versuchte auf die Tränendrüse zu drücken. Er gab zwar zu, in das Haus des alten Mannes eingebrochen zu sein, es sei aber alles weniger schlimm gewesen, als ihm jetzt vorgeworfen werde. Er habe durch Pokern alles verloren und hatte nichts mehr. Dass dem alten Mann etwas passiere, habe er nicht gewollt. Er sei am Tag nach dem Überfall auch beim Haus vorbeigekommen, um zu schauen, ob sich der Senior habe befreien können. Es sei ein Diebstahl geplant gewesen, kein Raubüberfall.

Sein Verteidiger hatte daher auch eine bedingte Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht sah es allerdings etwas anders. Der Räuber muss in den Knast. Das Urteil: viereinhalb Jahren Gefängnis. Ausserdem muss er für zehn Jahre die Schweiz verlassen. Hinzukommen die Kosten für das Verfahren und eine Ersatzforderung für das Diebesgut in Höhe von 25'680 Franken. (ene)


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