Bundesgericht schmettert Forderung ab
Professor erhält nach Implantate-Skandal keinen Schadenersatz

Ein Mediziner verlangte nach Bekanntwerden des Implantate-Skandals Schadenersatz. Der Grund: Er konnte nach den negativen Medienberichten seine Stelle nicht antreten. Das Bundesgericht lehnte diese Forderung ab.
Publiziert: 11.01.2024 um 12:19 Uhr
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Aktualisiert: 11.01.2024 um 15:39 Uhr
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Das Implantat Cadisc-L hat vor rund sechs Jahren für einen Skandal gesorgt. Bei diversen Tests wurden Mängel aufgezeigt, trotzdem wurde es vom Hersteller verkauft.
Foto: Ranier Technology

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines in den Implantate-Skandal verwickelten Mediziners und Professors abgewiesen. Dieser verlangte vom Kanton Zürich 750'000 Franken Schadenersatz, weil er nach Bekanntwerden des Skandals eine ihm zugesicherte Stelle an der Universität Zürich (UZH) nicht antreten konnte.

Für den Mediziner kamen Medienberichte über die Probleme mit fehlerhaften künstlichen Bandscheiben im November 2018 zu einem äusserst ungünstigen Zeitpunkt. Die Leiterin des Instituts, für das er seit 2016 in einem kleinen Pensum arbeitete, habe ihm mehrfach zugesichert, im Jahr 2019 ihre Nachfolge antreten zu können. Dazu kam es jedoch nicht.

Stattdessen legte ihm die UZH im August 2020 eine Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor - die er unterschrieb. Zwei Monate später reichte er eine Staatshaftungsklage gegen die UZH beziehungsweise den Kanton Zürich ein: Weil er die Stelle als Institutsleiter nicht antreten konnte, sei ihm ein Schaden von 750'000 Franken entstanden.

Schadenersatz-Forderung wegen Zusicherungen

Der Professor stützte seine Forderung vor allem auf die Zusicherungen der damaligen Institutsleiterin. Wie schon die Vorinstanz, das Zürcher Verwaltungsgericht, hielt das Bundesgericht jedoch fest, dass die Nachfolgeregelung gar nicht in ihrer Kompetenz gelegen habe. Unbestritten sei, dass sie ihn den zuständigen Stellen als Nachfolger empfohlen habe.

Laut dem Urteil konnte der Mediziner kein direkt an ihn gerichtetes Dokument vorlegen, in dem ihm die Stelle von einer zuständigen Person oder Stelle zugesichert wurde.

Im Zentrum des 2018 bekanntgewordenen Implantat-Skandals stand die künstliche Bandscheibe «Cadisc-L». Diese führte bei mehreren Patientinnen und Patienten zu teils schwerwiegenden Problemen. Der nun vor Bundesgericht gescheiterte Mediziner war einer von zwei Schweizer Professoren, die an der Entwicklung des Implantats beteiligt waren.

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