Bündner Staatsanwaltschaft ermittelt
Untersuchung nach Lawine auf Loipe

Auf einer Loipe bei Maloja sind zwei Spaziergängerinnen von einem Schneebrett erfasst worden. Die Justiz klärt nun mögliche strafrechtliche Folgen.
Publiziert: 12:58 Uhr
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Aktualisiert: 13:38 Uhr
Die Lawine hat am vergangenen Sonntag bei Maloja zwei Fussgängerinnen erfasst.
Foto: Kantonspolizei Graubünden

Auf einen Blick

  • Zwei Spaziergängerinnen auf Langlaufloipe von Schneebrett erfasst
  • Staatsanwaltschaft eröffnet Strafuntersuchung zur Klärung möglicher strafrechtlicher Verantwortlichkeiten
  • Unglück verlief glimpflich – eine Verschüttete blieb unverletzt, die andere wurde nur leicht verletzt.
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Andreas SchmidInlandredaktor

Die Lawinengefahr in den Bergen ist derzeit beträchtlich, in den letzten Tagen sind mehrere Wintersportler von Schneemassen erfasst worden und ums Leben gekommen. Ein Unglück vom letzten Sonntagnachmittag in Maloja GR ist zwar glimpflich abgelaufen, dennoch lassen die Umstände aufhorchen: Auf einer Langlaufloipe, wo kaum jemand mit einem Lawinenniedergang rechnet, sind zwei Spaziergängerinnen von einem Schneebrett erfasst worden.

Ein Pistenmaschinenfahrer konnte die zwei 63- und 59-jährigen Schwestern mithilfe von Passanten aus den Schneemassen befreien, wie die Kantonspolizei Graubünden mitteilte. Die Rega flog die beiden Frauen ins Spital nach Samedan. 

Gibt es Verantwortliche?

Weshalb eine Lawine in ein von Langläufern und Spaziergängern genutztes Gebiet niederging, soll ein Gutachter des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung in Davos GR ergründen. Er unterstützt die Staatsanwaltschaft Graubünden, die inzwischen eine Strafuntersuchung eröffnet hat, wie Sprecher Franco Passini gegenüber Blick bestätigt: «Es geht darum, mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten abzuklären.»

Laut Passini richtet sich die Strafuntersuchung gegen unbekannt. Ob die Loipe in einer lawinengefährdeten Zone liegt, sei Gegenstand der Ermittlungen. Als Straftatbestand in Betracht komme jener der «Störung des öffentlichen Verkehrs», führt Passini aus.

Schwestern befragt

Die beiden verschütteten Frauen, die aus den Schneemassen befreit werden konnten, seien inzwischen befragt worden, sagt Passini. Eine sei unverletzt geblieben, die andere habe leichte Blessuren erlitten.

Schon mehrfach befassten sich Gerichte – bis hin zum Bundesgericht – in den letzten Jahren mit Lawinenniedergängen auf geöffnete Pisten und mit der Frage, ob die jeweiligen Bergbahnen als Betreiberinnen für die Unfälle verantwortlich zu machen sind. Auch in diesen Fällen wurde jeweils der Artikel «Störung des öffentlichen Verkehrs» im Strafgesetzbuch herangezogen.

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