Auf einen Blick
- Bundesgericht reduziert Strafe für Roland Gisler
- Gisler betreibt die berüchtigte Zürcher Rockbar Neugasshof
- Razzia 2017: Drogen, Waffen und brutales IS-Video gefunden
434 Kilogramm Marihuana, illegaler Waffenbesitz und ein brutales Propagandavideo der Terrororganisation Islamischer Staat (IS): schwere Vorwürfe gegen den Zürcher Milieu-Beizer Roland Gisler (60). Das Züricher Obergericht verurteilte ihn 2022 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden: Die Strafe war zu hart und muss teilweise neu beurteilt werden.
Gisler, Beizer der berüchtigten Zürcher Rockbar Neugasshof, kämpft seit Jahren mit der Justiz. Alles fing 2017 an, mit einer Razzia seines Lokals an der Langstrasse und weiterer Liegenschaften. Im Besitz des 60-Jährigen wurden Drogen, ein brutales IS-Video, eine Pistole mit Schalldämpfer, eine als Gehstock getarnte Waffe sowie eine Maschinenpistole gefunden – ohne Bewilligung.
Florierender Cannabis-Handel
Der 60-Jährige soll von 2013 bis 2017 einen florierenden Cannabis-Handel betrieben haben. Er machte einen Umsatz von über 3,2 Millionen Franken und erzielte einen Gewinn von rund 760'000 Franken. In einem Zeitraum von viereinhalb Jahren kaufte Gisler insgesamt 434 Kilogramm Marihuana und 25 Kilogramm Haschisch, wovon er einen Grossteil weiterverkaufte.
Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte Gisler 2021 wegen Drogenhandels, illegalen Waffenbesitzes und Gewaltdarstellungen. Urteil: Freiheitsstrafe von 36 Monaten und eine Geldstrafe von 75'000 Franken. Nach Berufung verschärfte das Züricher Obergericht die Strafe unter anderem auf 48 Monate Freiheitsstrafe.
Weiter ging der Prozess am Bundesgericht. Das Urteil, das Gisler in einigen Punkten recht gibt, kam am 19. September.
Gisler erhält in zwei Punkten recht
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Einzelstrafe von sieben Monaten Gefängnis für den Besitz eines IS-Videos – das eine Hinrichtung zeigt – zu hoch sei. Sechs Monate davon flossen in die Gesamtstrafe des Obergerichts. Normalerweise würde bei einem Ersttäter eine Geldstrafe verhängt, was in Gislers Fall angemessen wäre. Der 60-Jährige hatte das Video zwar auf seinem Computer gespeichert, nicht aber verbreitet.
Ein weiterer Erfolg betrifft die Verfahrenskosten. Das Obergericht entschied, dass Gisler drei Viertel der Kosten des Berufungsprozesses tragen müsse. Dies, obwohl der 60-jährige zehn Monate vor dem Prozess seine Berufung zurückzog. Die Verhandlung fand nur statt, weil die Staatsanwaltschaft an ihrer Berufung festhielt, um eine stärkere Strafe zu fordern. Das Bundesgericht fordert das Obergericht auch hier auf, zu korrigieren.
Zu Blick meinte Gisler 2022, dass der Grund für die harte Bestrafung seines Drogenhandels mit dem Zürcher Datenskandal zusammenhängt, den er aufgedeckt hatte. Bei der Razzia im Jahr 2017 wurden auch vertrauliche Daten der Zürcher Justizdirektion, darunter Privatadressen von Staatsanwälten, in seiner Bar Neugasshof gefunden. Gisler meinte zu Blick: «Der einzige Grund, warum die mich wegen des Grases so hart drannehmen, sind diese Daten.»