Auf einen Blick
- 21-Jährige verursacht tödlichen Unfall nach Sekundenschlaf
- Gerichtspräsident zeigte sich verständnisvoll und einfühlsam
- Staatsanwaltschaft forderte 8 Monate Freiheitsstrafe und 90 Tagessätze
Die nächtliche Autofahrt endete in einer Tragödie: Im Januar 2023, auf der Heimfahrt von einer Familienfeier in der Romandie, war die damals 19-jährige Fahrerin spät in der Nacht mit ihrer Familie auf der Autobahn A1 bei Dättwil unterwegs. Vom langen Tag erschöpft, fiel sie in einen Sekundenschlaf und verlor die Kontrolle über das Auto, das gegen ein Betonelement prallte und sich überschlug.
Der tragische Unfall kostete ihrem Vater und Bruder das Leben. Am Donnerstag musste sich die junge Frau wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Es war ein gemeinsamer Entscheid nachts heimzufahren
An den Unfall selbst könne sie sich nicht mehr genau erinnern. Zum Gerichtsprozess angereist ist sie mit dem Zug. Sie befindet sich seit dem tragischen Unfall in therapeutischer Behandlung.
Der Familienzusammenhalt sei enger als zuvor – der Vorfall habe die Familie nicht entzweit, sondern zusammengeschweisst. Sie würden offen und ehrlich über die tragische Nacht sprechen und niemand sei böse auf sie.
Die Entscheidung, nach der Familienfeier nachts noch heimzufahren, war ein gemeinsamer Beschluss aller Insassen. Im Auto sassen neben der Fahrerin ihre Eltern, zwei Geschwister und eine Familienfreundin.
«Es braucht keine Bestrafung durch den Staat»
Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie eine Busse von 500 Franken. Sie hätte ihre Müdigkeit erkennen müssen. Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch, wie die «Aargauer Zeitung» weiter schreibt. Er stützte sich dabei auf Artikel 54 im Strafgesetzbuch. Dieser kommt zum Zug, wenn eine Bestrafung unangemessen ist.
Letztlich entschied der Richter, dass die junge Frau fahrlässig gehandelt hatte und sprach sie schuldig. Auf eine Bestrafung verzichtete er aber unter den gegebenen Umständen, weil sie nicht angebracht sei: «Sie haben genug Schreckliches erlebt und genug gelitten, da braucht es nicht auch noch eine Bestrafung durch den Staat.»