Auf dem Bodensee feierten am Wochenende knapp 700 Menschen eine ausufernde Bootsparty. Eigentlich galt eine Maskenpflicht, doch die wurde von den Gästen beherzt über Bord geworfen.
Inzwischen muss der Veranstalter mit rechtlichen Konsequenzen rechnen: «Im vorliegenden Fall werden die kantonalen Behörden eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen», teilt die Thurgauer Staatskanzlei mit. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat in seiner Sitzung über die Vorkommnisse diskutiert und verurteilt «das Verhalten der Veranstalter und der Besucherinnen und Besucher aufs Schärfste».
Die Party stieg am Sonntag auf dem Boot Euregia. Vom Hafen in Romanshorn TG schipperte das Schiff mit mehreren DJs, elektronischer Musik und knapp 700 Menschen über den Bodensee. Für Partys dieser Art muss der Veranstalter ein Schutzkonzept vorlegen, dass vom Amt für Gesundheit kontrolliert werden kann. Der Veranstalter kündigte für die Party eine Maskenpflicht an, weil der Mindestabstand zwischen den Besuchern nicht einhalten werden konnte.
700 Menschen Schulter an Schulter
Das schien die Partymeute aber nicht zu beeindrucken. Munter feierte sie zu lauter Musik: Schulter an Schulter – die meisten ohne Maske. Unzählige Videos und Fotos in den sozialen Medien zeugen vom Regelverstoss. Der Veranstalter fühlte sich wohl ertappt und nahm entsprechende Beweis-Videos nach dem Wochenende vom Internet.
Weiteres Problem: Die Musik war bis ans andere Ufer zu hören, weshalb die deutsche Wasserschutzpolizei ausrückte. «Ein Covid-Schutzkonzept lag vor, offenbar wurde die Maskenpflicht nicht immer eingehalten», sagt Andy Theler, Mediensprecher der Kantonspolizei Thurgau. Die Polizei habe daraufhin das zuständige Amt für Gesundheit informiert.
Das Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau bestätigt, dass für die Party eine Maskenpflicht galt. «Wir wurden heute von mehreren Personen davon in Kenntnis gesetzt, dass diese nicht eingehalten wurde», sagt Mediensprecherin Miriam Hetzel zu BLICK.
Der Veranstalter sieht keinen Regelverstoss
«Die Umsetzung des Schutzkonzepts ist Sache des Veranstalters», sagt Miriam Hetzel. Werden die Konzepte nicht eingehalten, würde die Veranstaltung verboten oder aufgelöst. Ausserdem prüft der Regierungsrat nun im Hinblick auf künftige Veranstaltungen weitere Massnahmen zur konsequenten Durchsetzung der Schutzkonzepte oder ein Verbot weiterer solchen Veranstaltungen.
Der Veranstalter selbst zeigt sich von den Vorwürfen unbeeindruckt. «Die Besucher wurden vor- und während der Anlässe über die Maskenschutzpflicht und die weiteren Hygienemassnahmen informiert», sagt der Veranstalter zu BLICK. Zusätzlich hätten sich die Besucher elektronisch registrieren müssen. «Damit wurden sämtliche rechtlichen Aspekte eingehalten.» Zum konkreten Vorwurf, dass die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, sagt der Veranstalter nichts.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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